Häufig gestellte Fragen

Diese Sammlung an häufig gestellten Fragen zum Thema Auslandsauenthalt im Studium wird regelmäßig ergänzt und erweitert. Bitte informieren Sie sich außerdem auf der Homepage des Bereichs Outgoing, auf welcher Sie auf viele Fragen vermutlich bereits Antworten erhalten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich in mein Studium einen Auslandsaufenthalt integrieren möchte?

Im Auslandsbüro (Bereich Outgoing) erhalten Sie allgemeine Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthalts im Studium sowie dem damit verbundenen Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

Die Auslandsbeauftragten in den Fakultäten beraten fachlich und können Sie bei der zeitlichen und inhaltlichen Planung (Mobilitätsfenster, Anerkennung etc.) Ihres Auslandsvorhabens unterstützen.

Wird eine Anerkennung über studium plus angestrebt, muss die Leiterin des Zentralinstituts in die Planung des Auslandsaufenthaltes mit einbezogen werden.

Weitere Informationen zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes finden Sie unter ► Vorbereitung.

Zur Erstinformation empfehlen wir außerdem die Teilnahme an einer der Infoveranstaltungen des Auslandsbüros.

Wann finden die Infoveranstaltungen des Auslandsbüros statt?

Das Auslandsbüro bietet in der Regel jeweils Anfang Juni sowie Anfang Oktober allgemeine Infoveranstaltungen zum Thema Auslandsaufenthalte im Studium an. Die jeweils aktuellen Termine sind ► hier einsehbar.

Zusätzlich können Sie für eine individuelle Beratung auch gerne die Ouigoing-Sprechzeiten des Auslandsbüros (► Frau Melina Beyer) wahrnehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es, während des Studiums ins Ausland zu gehen?

An der UniBw München wird grundsätzlich zwischen 4 Arten des Auslandsaufenthaltes unterschieden:

  • Auslandspraktikum
  • Teilnahme an einer Summer/Winter School
  • Auslandssemester
  • Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit im Ausland

Weitere Informationen zu diesen verschiedenen Möglichkeiten finden Sie unter ► Moeglichkeiten.

Haben auch zivile Studierende die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren?

Ja. Das Auslandsbüro unterstützt zivile Studierende insbesondere bei der Bewerbung für ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen.

Auch zivile Studierende müssen sich über das offizielle Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros für einen Auslandsaufenthalt bewerben. Bitte beachten Sie dazu die gesonderten Bewerbungshinweise, welche ► hier einsehbar sind.

 

Welche Fristen sind bei der Planung eines Auslandsaufenthales während des Studiums zu berücksichtigen?

Das zentrale Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros findet jeweils im Herbst des Vorjahres für alle im darauffolgenden Kalenderjahr geplanten Auslandsaufenthalte statt.

Bewerbungsstart: Mitte September
Bewerbungsfrist: 31. Oktober

Außerhalb dieses Verfahrens können keine weiteren Auslandsaufenthalte genehmigt werden. Auch ein Nachrückverfahren findet nicht statt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Eine Zusammenfassung der zu erfüllenden Grundvoraussetzungen für die Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes ist einsehbar unter ► Grundvoraussetzungen.

Die Bewerberauswahl erfolgt auf Basis des durch den Auslandsbeirat verabschiedeten Kriterienkatalogs zur Bewerberauswahl für Auslandsaufenthalte, einsehbar unter ► Auswahlkriterien.

Was kostet mich ein Auslandsaufenthalt im Studium?

Alle durch das Auslandsbüro genehmigten akademischen Auslandsaufenthalte laufen über eine Kommandierung mit voller Abfindung. Die Organisation und Abrechnung erfolgt dabei je nach Dauer des Auslandsaufenthaltes über das Dezernat ZV II.3/Reisestelle (< 3 Monate) oder das BAIUDBw Travel Management (> 3 Monate).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter ► Reiseorganisation.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen zu sonstigen Kosten, welche u. U. nicht über die o.g. Stellen abgerechnet werden können.

Finanzierungsmöglichkeiten für zivile Studierende: Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Erasmus+-Programm.

Erhalte ich für die Zeit meines Auslandsaufenthaltes eine Förderung über Erasmus+?

An der UniBw München können über Erasmus+-Mittel Mobilitätsaktivitäten von Studierenden, Dozierenden und Mitarbeiter/innen gefördert werden.

Weitere Informationen zum Erasmus+-Programm und den jeweiligen Förderkriterien finden Sie unter ► Erasmus+.

Wo finde ich das Formblatt "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes"?

Das Formblatt für den "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" wird nicht online zum Download zur Verfügung gestellt, sondern in der Regel im Rahmen des Zulassungsbescheids vom Auslandsbüros direkt an die Studierenden versandt.

Weitere Informationen zur Bearbeitung des "Antrags auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" finden Sie unter ► Zeitlicher Ablauf.

Wo erhalte ich das Formblatt "BA 90/5"?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Gruppenleiter und beachten Sie hierzu auch die weiterführenden Informationen unter:
https://www.unibw.de/milbereich/sanvz/gutachten-ba-90-5
https://www.unibw.de/milbereich/sanvz/faq-1/wo-erhalte-ich-das-formblatt-ba-90-5

Wie und bis wann muss der abschließende Erfahrungsbericht erstellt werden?

Informationen zur Erstellung eines Erfahrungsberichts, inkl. zu verwendendem Formblatt, finden Sie unter ► Erfahrungsberichte.

Sie haben Fragen zur Bewerbung?

FAQ zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros finden Sie unter Bewerbung.