So klappt der Auslandsaufenthalt

Starten Sie frühzeitig mit Ihrer Planung! Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros findet jeweils bereits im Herbst des Vorjahres eines möglichen Auslandsaufenthaltes statt. Interessierte Studierende sollten sich daher idealerweise bereits etwa ein Jahr vor einem geplanten Auslandsaufenthalt über das Verfahren informieren, um sich bestmöglich auf ihre Bewerbung und ihren Aufenthalt vorbereiten zu können.

Informieren Sie sich auf der Homepage und während der Inforveranstaltungen des Auslandsbüros und beraten Sie sich bezüglich Ihres Vorhabens am besten direkt mit Ihren Ansprechparter/innen im Auslandsbüro und in den Fakultäten!

Weitere Ansprechpartner/innen

Gruppenleiter: Ansprechpartner für die militärische Zustimmung, Kommandierung & dienstrechtliche Abwicklung Ihres Auslandsaufenthaltes

Prüfungsamt: Ansprechpartner für die Erstellung von Verträgen für Auslandspraktika sowie die Anmeldung im Ausland anzufertigender wissenschaftlicher Arbeiten

Weitere Tipps & Infos zur Vorbereitung

Bestimmung der Aufenthaltsart

Als Studierende der Universität der Bundeswehr München haben Sie grundsätzlich vier verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich eines Auslandsaufenthaltes: Auslandspraktikum, Summer/Winter School, Auslandssemester, Wissenschafltiche Arbeit im Ausland.

Die Bestimmung der geeigneten Aufenthaltsart sowie des günstigsten Zeitpunkts für einen Auslandsaufenthalt hängt jedoch von Ihrem Studiengang und Ihrem Studienniveau (Bachelor/Master) ab. Leider stehen nicht alle Aufenthaltsarten allen Studierenden zu jeder Zeit im Studium offen. Bitte suchen Sie daher das Gespräch mit Ihrem jeweiligen Auslandsbeauftragten, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu erörtern und eine geeignete Lösung für sich zu finden.

Folgende Übersicht über mögliche Mobilitätsfenster soll Ihnen als grobe Orientierung zur Bestimmung des günstigsten Zeitpunktes für einen Auslandsaufenthalt sowie der geeigneten Aufenthaltsart in Ihrem Studiengang dienen. Ein Gespräch mit Ihrer Fakultät ersetzt diese jedoch in keinem Fall.

Download: Übersicht: Mobilitätsfenster für akademische Auslandsaufenthalte

Haben Sie sich für eine Aufenthaltsart entschieden, finden Sie weitere Tipps zur Vorbereitung und Bewerbung für einen solchen Aufenthaltes auf den jeweils dazugehörigen Websites: Auslandspraktikum, Summer/Winter School, Auslandssemester, Wissenschafltiche Arbeit im Ausland.

Bestimmung des Aufenthaltszeitpunktes

Die Bestimmung der geeigneten Aufenthaltsart sowie des günstigsten Zeitpunkts für einen Auslandsaufenthalt hängt jedoch von Ihrem Studiengang und Ihrem Studienniveau (Bachelor/Master) ab. Leider stehen nicht alle Aufenthaltsarten allen Studierenden offen. Bitte suchen Sie daher das Gespräch mit Ihrem jeweiligen Auslandsbeauftragten, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu erörtern und eine geeignete Lösung für sich zu finden.

Folgende Übersicht über mögliche Mobilitätsfenster soll Ihnen als grobe Orientierung zur Bestimmung des günstigsten Zeitpunktes für einen Auslandsaufenthalt sowie der geeigneten Aufenthaltsart in Ihrem Studiengang dienen. Ein Gespräch mit Ihrer Fakultät ersetzt diese jedoch in keinem Fall.

Download: Übersicht: Mobilitätsfenster für akademische Auslandsaufenthalte

ACHTUNG: Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das Auslandsbüro, sollten Sie einen Aufenthalt ab Januar/im Frühjahr planen! In diesem Fall gelten ggf. gesonderte Bewerbungsfristen.

Sprachkenntnisse

Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt erfolgreich absolvieren wollen, müssen Sie - ganz egal für welche Aufenthaltsart Sie sich letztendlich entscheiden - die Arbeits- bzw. Unterrichtssprache sowie ggf. auch die Landessprache vor Ort sehr gut beherrschen.

Das ERASMUS+ Programm sieht für Austauschstudierende innerhalb Europas beispielsweise vor, dass diese entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen mindestens das Level B1 der benötigten Fremdsprache beherrschen. Darüber hinaus erwarten einige Hochschulen sogar Kenntnisse auf dem Level B2 oder besser. Gute Sprachkenntnisse sind sowohl für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als auch für die Teilnahme am studentischen Leben eine wichtige Voraussetzung. Es ist deshalb sinnvoll, frühzeitig bereits vorhandene Sprachkenntnisse aufzufrischen und auszubauen bzw. die Sprache des Ziellandes im Vorfeld eines geplanten Auslandsaufenthaltes zu erlernen.

Häufig muss an Gasthochschulen ein Sprachnachweis als Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen miteingereicht werden. Im englischsprachigen Ausland handelt es sich hierbei in der Regel um den TOEFL-Test bzw. das Cambridge Certificate. In anderen Fällen reicht aber zum Teil auch ein Sprachnachweis nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen bzw. ein DAAD-Sprachzertifikat aus, welche für Studierende, die am Englisch- und/oder Französisch- und/oder Spanischunterricht teilgenommen haben und einen SLP abgelegt haben, auf Anfrage im Sprachenzentrum ausgestellt werden können. Welchen Sprachnachweis Sie tatsächlich benötigen, erfragen Sie am besten im Auslandsbüro oder beim International Office Ihrer jeweiligen Gasthochschule. (Dem Auslandsbüro genügt bei Ihrer Bewerbung ein entsprechender SLP; die an der Gasthochschule verlangten Nachweise müssen bei einer Zusage allerdings nachgereicht werden.)

Auch im Fall eines Auslandspraktikums, der Teilnahme an einer Summer School oder der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit im Ausland sollten Sie sich im Vorfeld über notwendige Fremdsprachekenntnisse informieren und sich dementsprechend auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten.

Fremdsprachige Bewerbungsunterlagen

Übersetzung von Bewerbungsunterlagen

Nachdem sie die Zusage für Ihren geplanten Studienaufenthalt erhalten haben (bei Praktika/wissenschaftlichen Arbeiten evtl. bereits früher), müssen Studierende der UniBw München in der Regel englischsprachige Bewerbungsunterlagen für die ausländische Gasthochschule bzw. ihren Praktikumsanbieter im Ausland vorbereiten.

Grundsätzlich liegt es bei Ihnen, Ihren Lebenslauf, Ihr Bewerbungsanschreiben, Ihre Vorhabensbeschreibung etc. selbst auf Englisch oder, wenn nötig, auch in einer anderen Fremdsprache zu verfassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen von Ihnen bereits vorbereiteten Text (max. 5 Seiten / 10.000 Zeichen, doppelter Zeilenabstand) zusammen mit einem Muttersprachler im Writing Center des Sprachenzetrums zu überarbeiten. Termine für eine 45-minütige Konsultation können online reserviert werden.

Übersetzung von Transcripts of Records

Auch die Übersetzung Ihres Transcript of Records müssen Sie selbst bewerkstelligen. Das Sprachenzentrum unterstützt Sie in diesem Fall bei Bedarf, indem es Ihnen auf Anfrage eine Formatvorlage für Ihre Übersetzung und - soweit für Ihren Studiengang vorhanden - eine Vorlage für Modulübersetzungen bereitstellt und Ihre Übersetzung anschließend korrekturliest. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass Übersetzungen von Transcripts of Records oder sonstigen Unterlagen nicht zu dem Aufgabenbereich des Sprachenzentrums gehören und dass es sich bei der angebotenen Unterstützung lediglich um ein Entgegenkommen handelt, welches je nach vorhandener Zeitkapazität angefragt werden kann. Es gibt keinen Anspruch auf Unterstützung bei Übersetzungen. Außerdem wird darum gebeten, dass Sie Ihre Anfrage zum Korrekturlesen frühzeitig einreichen - also bitte nicht erst kurz vor Bewerbungsschluss!

Erfahrungsberichte

Werfen Sie einen Blick auf die Erfahrungsberichte Ihrer Kameradinnen und Kameraden, um einen Eindruck von einem akademischen Auslandsaufenthalt während des Studiums zu gewinnen.