Erasmus+ in der EU
Informationen der Europäischen Kommission zum Programm Erasmus+
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
| Leitaktion 1 | Lernmobilität von Einzelpersonen |
| Leitaktion 2 | Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren (z.B. Strategische Partnerschaften, Wissensallianzen oder Kapazitätsaufbauprojekte) |
| Leitaktion 3 | Unterstützung politischer Reformen |
Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Die Fördermittel werden in Deutschland vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) vergeben und können über die am Programm teilnehmenden Hochschulen beantragt werden.
Auch die Universität der Bundeswehr München verfügt über Erasmus+-Mittel in den Förderlinien für Lernmobilität von Einzelpersonen (KA 103), über welche Mobilitätsaktivitäten von Studierenden, Dozierenden und Mitarbeiter/innen gefördert werden können!
An der UniBw München können durch ERASMUS+ folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden (KA 103):
Studierendenmobilität
Personalmobilität
Erasmus+ Studierenden- und Personalmobilität kann in folgenden Programmländern gefördert werden (KA 103):
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EU-Länder |
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Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern |
| weitere Länder |
| Island, Liechtenstein, Mazedonien (FYROM), Norwegen, Türkei (Auch Mobilitäten in überseeische Länder und Gebiete sind möglich.) |
Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern (KA 103):
Monatliche Mobilitätszuschüsse für Studierende (Projektjahr 2020)
| Gruppe | Länder | SMS | SMP |
| Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 450 Euro | 555 Euro |
| Gruppe 2 |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390 Euro | 495 Euro |
| Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330 Euro | 435 Euro |
Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD für die jeweiligen Projekte, in die das Erasmus+ Programm unterteilt ist, auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen.
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses durch die Heimathochschule erfolgt in zwei Raten: 70% zu Beginn und 30% nach Abschluss der Mobilität.
Finanzielle Förderung für Dozierende und Mitarbeiter/innen (Projektjahr 2020)
Stückkosten für Aufenthaltstage
| Zielland | Betrag bis zum 14. Tag der Aktivität |
Betrag vom 15.-60. Tag der Aktivität |
| Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro | 126 Euro |
| Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
| Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro | 98 Euro |
Stückkosten für Hin- und Rückfahrt
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten Hochschulmitarbeiter Zuschüsse zu ihren Reisekosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Die Entfernungen werden mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. (Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort auf-zubewahren.)
| einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
| 10 - 99 km | 20 Euro |
| 100 - 499 km | 180 Euro |
| 500 - 1999 km | 275 Euro |
| 2000 - 2999 km | 360 Euro |
| 3000 - 3999 km | 530 Euro |
| 4000 - 7999 km | 820 Euro |
| 8000 km und mehr | 1500 Euro |
An der UniBw München gelten folgende Bewerbungsfristen für eine Teilnahme am Erasmus+-Programm (KA 103) :
Studierendenmobilität (SMS/SMP)
| Maßnahme | Bewerbungsfrist | Förderzeitraum |
| SMS | 31. Oktober |
für alle im darauffolgenden Kalenderjahr geplanten Mobiliätsmaßnahmen |
| SMP | 31. Oktober |
für alle im darauffolgenden Kalenderjahr geplanten Mobiliätsmaßnahmen |
Personalmobilität (STA/STT)
| Maßnahme | Bewerbungsfrist | Förderzeitraum |
| STA | 31. Januar | für alle zwischen 01. April und 31. August geplanten Mobiliätsmaßnahmen |
| 31. Juni | für alle zwischen 01. September und 31. März geplanten Mobiliätsmaßnahmen | |
| STT | 31. Januar | für alle zwischen 01. April und 31. August geplanten Mobiliätsmaßnahmen |
| 31. Juni | für alle zwischen 01. September und 31. März geplanten Mobiliätsmaßnahmen |
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen für die Beantragung der Förderung einer Mobilitätsaktivität im Rahmen von Erasmus+ (KA 103) fristgerecht im Auslandsbüro der UniBw München eingereicht werden:
Studierendenmobilität (SMS/SMP)
Personalmobilität (STA/STT)
Detaillierte Förderkriterien sind den Informationsseiten zu den einzelnen Aktionen zu entnehmen:
Die Bewerberauswahl und Vergabe von Erasmus+-Fördermitteln erfolgt an der UniBw München im Rahmen folgender Auswahl- und Vergabeverfahren (KA 103) :
Studierendenmobilität (SMS/SMP)
Studierende der UniBw München, die sich für die Teilnahme am Erasmus+ Programm interessieren, müssen sich zunächst über das offizielle Bewerbungsverfahren des Auslandsbüros für einen Auslandsaufenthalt bewerben. Die Bewerberauswahl erfolgt anhand der Vorgaben des Kriterienkatalogs.
Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zusage für einen Auslandsaufenthalt erhalten haben und die Förderkriterien für eine Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllen, erhalten vom Auslandsbüro eine separate Mitteilung über die Möglichkeit und Modalitäten einer Förderung durch das Erasmus+ Programm (Voraussetzung: Mittelzusage des DAAD).
Personalmobilität (STA/STT)
Die Auswahl für Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten von Dozierenden und Mitarbeiter/innen der UniBw München erfolgt im Rahmen einer Begutachtung aller eingegangenen Bewerbungen durch ein Auswahlgremium. Letzteres entscheidet nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen über eine Förderung anhand folgender Kriterien:
Doktorandinnen und Doktoranden können abhängig vom jeweiligen Auslandsvorhaben entweder im Rahmen einer Erasmus+-Studierenden- oder Personalmobilität gefördert werden:
Für Promovierende gelten bei der Beantragung von SMP-, STA- oder STT-Mobilitäten die Bewerbungsfristen für die Personalmobilität. Bei der Beantragung einer SMS-Mobilität sind die Nominierungs- und Bewerbungszeiträume der jeweiligen Erasmus+-Partnerhochschulen zu berücksichtigen.
Folgende Dokumente und Aktionen sind Bestandteil einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme (KA 103) und müssen vor, während und nach der Mobiltiät zur Verfügung gestellt und (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Auslandsbüro) bearbeitet bzw. durchgeführt werden:
Studierendenmobilität (SMS/SMP)
Das Learning Agreement for Studies (SMS) für Auslandsstudien oder Learning Agreement for Traineeships (SMP) für Auslandspraktika/Praxisaufenthalte beschreibt im Wesentlichen das Programm für den Studienaufenthalt bzw. das Praktikum, legt die Lernziele für die Lernphase im Ausland fest und enthält ebenfalls Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse. Es wird im Vorfeld einer Mobilität vom Studierenden erstellt und muss vor dem Aufenthalt von drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) unterzeichnet und in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt werden.
Personalmobilität (STA/STT)
Das Mobility Agreement for Teaching (STA) für Unterrichts- und Lehrmobilitäten oder Mobility Agreement for Training (STT) für Fort- und Weiterbildungsmobilitäten dient der Festschreibung der Ziele sowie Bestimmung der inhaltlichen Zuordnung und Dauer einer Mobilitätsmaßnahme. Es wird im Vorfeld einer Mobilität vom Hochschulpersonal erstellt und muss vor dem Aufenthalt von drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) unterzeichnet werden und in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt werden.
Die Confirmation of Stay STA oder Confirmation of Stay STT wird zur Bestätigung des Aufenthaltszeitraums(im Fall von STA zusätzlich zur Bestätigung des abgeleisteten Lehrdeputats) kurz vor Ende der Mobilität seitens der Gastinstitution unterzeichnet und im Anschluss in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt.
Bei Personalmobilitäten muss zusätzlich zu den Erasmus-Unterlagen ein (ggf. durch den/die Vorgesetze/n) unterzeichneterDienst- bzw. Beihilfereiseantrag eingereicht werden, welcher für eine Genehmigung der Mobilität der Gegenzeichnung durch das Auslandsbüro bedarf (Kostenübernahme).
Die Förderung der Sprachenkompetenz und des Spracherwerbs gehören im Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+ zu den leitenden Zielen. Die Europäische Kommission stellt Erasmus+- Teilnehmern eine Online-Sprachunterstützung zur Verfügung, um deren Kenntnisse der Sprache, in der sie während ihres Aufenthaltes studieren oder arbeiten, zu verbessern.
Die Online-Sprachunterstützung (Online Linguistic Support, OLS) umfasst zwei Sprachtests sowie einen Sprachkurs. Im Hochschulbereich steht dieses Angebot Geförderten zur Verfügung, die einen Aufenthalt zu Studienzwecken oder zu Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen.
OLS-Sprachtests werden für alle 24 Sprachen der Europäischen Union (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch) angeboten.
Der OLS-Sprachtest
Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Erasmus+ Studierende und Praktikanten zwei OLS-Sprachtests ablegen. Der erste Sprachtest wird vor Beginn der Mobilität und der zweite Sprachtest zum Ende der Mobilität abgelegt. Mit diesen verpflichtenden Sprachtests vor und nach einer Mobilität soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden – sie dienen nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung. Sollte der erste Sprachtest mit einem Sprachniveau von C2 abgeschlossen worden sein, entfällt der zweite Sprachtest. Sprachtests sind in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.
Der OLS-Sprachkurs
Die OLS-Sprachkurse bieten Teilnehmern die Möglichkeit, während ihres Auslandsaufenthalts ihre Fremdsprachkenntnisse zu verbessern. Nach dem ersten Sprachtest werden Teilnehmer, die ein Sprachniveau von A1 bis B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens erreicht haben, automatisch zu einem Sprachkurs eingeladen. Teilnehmer, die mit einem höheren Sprachniveau abgeschnitten haben, können optional einen Sprachkurs in der jeweiligen Arbeits- und / oder Landessprache nutzen.
Das System funktioniert vollständig elektronisch: nach Zuweisung der Lizenzen durch die entsendende Hochschule erhalten Studierende und Praktikanten den Zugang zu Sprachtests und Sprachkursen per E-Mail.
Alle Studierenden sowie Hochschulpersonal, welche an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, müssen nach Abschluss der Mobilität einen Teilnehmerbericht (EU Survey) ausfüllen. Geförderte werden nach Beendigung des durch den Projektträger im Mobility Tool+ (MT+) erfassten Aufenthalts automatisch aufgefordert, den Teilnehmerbericht innerhalb von 30 Tagen auszufüllen und online zu übermitteln.
Zudem kann von Studierenden (Auslandsstudium) ein zweiter Bericht über den Erfolg der Anerkennung akademischer Leistungen über das Mobility Tool+ angefordert werden.
Achtung! Der Teilnehmerbericht über das MT+ ersetzt nicht den schriftlich ausformulierten Erfahrungsbericht, den alle Studierenden am Ende ihres Aufenthaltes zusätzlich im Auslandsbüro einreichen müssen. Auch von STT-Geförderten ist am Ende der Mobilität ein persönlicher Erfahrungsbericht beim Auslandsbüro einzureichen.
Sonderförderung für Studierende mit Behinderung
Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen.
Abhängig vom finanziellen Bedarf beantragen Sie entweder einen pauschalen Zuschuss (gilt ab dem Projekt 2018 ab einem GdB von mindestens 30) oder reichen (ab einem GdB von mindestens 50) einen eigenständigen Antrag („Langantrag“) ein.
Sonderförderung für im Ausland alleinerziehende Studierende mit Kind
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.
Bitte wenden Sie sich bezüglich Details zu den jeweiligen Sonderförderungsmöglichkeiten sowie der Bereitstellung entsprechener Antragsformulare direkt an das Auslandsbüro.
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