Gutachten und Untersuchungen nach BA 90/5

 

Im Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg können die wichtigsten gutachterlichen Untersuchungen für militärische Verwendungen durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem:

 

  • Untersuchung zur Wehrfliegerverwendungsfähigkeit
  • Untersuchung zur Borddienstverwendungsfähigkeit
  • Fallschirmsprung- / Freifallsprungverwendungsfähigkeit
  • Auslandsdienst- / Tropendienstverwendungsfähigkeit
  • Kraftfahrverwendungsfähigkeit

 

Bitte stellen Sie sich persönlich im 90/5 Büro im Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg vor. Dieses hat von Montag - Donnerstag jeweils von 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr für Sie geöffnet. Fragen können in dieser Zeit fernmündlich unter -4954 durch Herr Hauptfeldwebel Menacher beantwortet werden.

 

Zusätzlich werden Untersuchungen auf Verwendungsfähigkeit und Prüfungsfähigkeit durchgeführt.
Da hierfür keine Voruntersuchungen notwendig sind, können Arzttermine direkt über die Anmeldung (Telefon: - 4950) vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Prüfungsfähigkeit finden Sie hier

Zivile Gutachten sind nur auf privatärztlicher Basis möglich.

 

Wichtige Hinweise zur Wehrfliegerverwendungsfähigkeit
  • Das Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg betreut über 300 Soldaten, die für eine fliegerische Ausbildung, für den Flugsicherungskontrolldienst oder den Einsatzführungsdienst vorgesehen sind.
  • Termine fürs Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe laufen über den Flugmedizinischen Assistenten, hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Anmeldung – 4954
  • Nachuntersuchungen erfolgen grundsätzlich jährlich. Sie sind frühestens 180 und spätestens 30 Kalendertage vor dem nächsten Geburtstag durchzuführen und abzuschließen. Eine Nachuntersuchung ist erst dann abgeschlossen, wenn alle Untersuchungsergebnisse vorliegen.
  • Die Verantwortung für die rechtzeitige Einleitung einer Nachuntersuchung liegt bei den zuständigen Vorgesetzten.

 

 

Verwendungsfähigkeit als StudOffz

 

Im Gegensatz zur Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit findet die Untersuchung auf Verwendungsfähigkeit als StudOffz im Auftrag des Disziplinarvorgesetzten statt und wird auf BA 90/5 als Untersuchungsauftrag angeordnet. Das Untersuchungsergebnis wird somit Bestandteil der Personalakte der/des Soldatin/Soldaten. Diese Untersuchung dient in erster Linie dazu, bei längerer Erkrankung und der damit verbundenen Einschränkung der Verwendungsfähigkeit eine Zuordnung zum nachfolgenden Studienjahrgang aus medizinischen Gründen zu unterstützen.