Langzeitaufenthalte (> 3 Monate)

  • Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der UniBw München und deren Partnerhochschulen werden die Studiengebühren (Tuition Fees) an diesen Gasthochschulen im Rahmen des Studierendenaustauschs für klassische Auslandssemester in der Regel erlassen.
  • Studiengebühren für klassische Auslandssemester an Gasthochschulen im Ausland, für welche keine Kooperationsverträge mit der UniBw München bestehen, müssen im Langzeitbereich von Studierenden selbst getragen werden. In einigen Ländern, wie den USA, Kanada oder Australien können diese Gebühren zwischen 10.000-20.000 Dollar pro Semester liegen.
  • Bei Auslandsaufenthalten an ausländischen Gasthochschulen, die sich ausschließlich der Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten widmen (kein Kursbesuch), entstehen häufig keine Gebühren bzw. lediglich Visiting Scholar/Research Student Fees o.ä. in geringer Höhe. Letztere müssen im Langzeitbereich von den Studierenden selbst getragen werden.
  • Achtung: Trotz der Befreiung von den Studiengebühren können auch an Partnerhochschulen allgemeine Verwaltungskosten (z.B. Application Fee, International Student Fee u.ä.) für Austauschstudierende anfallen, welche von diesen selbst zu tragen sind.

 

Kurzzeitaufenthalte (< 3 Monate)

  • Bei einer Summer/Winter School handelt es sich um ein Kurzzeitprogramm, für welche die Studien- bzw. Teilnahmegebühren in der Regel durch das Dezernat II.3/Reisestelle übernommen werden können.
  • Eine Übersicht an möglichen Sommer- und Winterprogrammen an Partnerhochschulen hat das Auslandsbüro auf seiner Homepage zusammengestellt. Auch die Teilnahme an anderen Programmen ist möglich, wenn sich diese in einem ähnlichen preislichen Rahmen bewegen. (Studierende können bezüglich alternativer Vorhaben im Vorfeld einer Bewerbung gerne Rücksprache mit dem Auslandsbüro halten.)
  • Der Auslandsbeirat behält sich vor, besonders hochpreisige Vorhaben nicht zu genehmigen.

 

Kosten für TOEFL-Test

  • Für die Zulassung an einer ausländischen Gasthochschule wird von Studierenden zum Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse ggf. ein TOEFL-Test gefordert. Die hierdurch entstehenden Kosten (TOEFL iBT ca. 250 USD) müssen von den Studierenden selbst getragen werden.
  • Auch bei anderen geforderten Sprachnachweisen müssen hierdurch ggf. entstehende Kosten von den Studierenden selbst getragen werden.