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Exzellente Forschung > Forschung und Qualität > Ethikkommission der Universität der Bundeswehr München
Im Oktober 2015 wurde an der Universität der Bundeswehr München (UniBw M) eine Ethikkommission eingerichtet.
Diese Kommission hat die Aufgabe, ethische und rechtliche Aspekte der Forschung am Menschen sowie allgemeine ethische Fragestellungen zu beurteilen. Mitglieder der Universität der Bundeswehr München können bei der Ethikkommission für Vorhaben, die Forschung am Menschen beinhalten, ein Ethik-Votum beantragen, wie es bei vielen Drittmittelanträgen in diesem Bereich inzwischen obligatorisch ist. Zudem können sich Mitglieder der Universität der Bundeswehr München, die an solchen Forschungsvorhaben beteiligt sind, von der Ethikkommission beraten lassen.
Der Kommission obliegt außerdem die Beratung der Hochschulleitung bei allgemeinen ethischen Fragestellungen. Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung sowie Angaben zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie in der Geschäfts- und Verfahrensordnung der Ethikkommission der Universität der Bundeswehr München (GO EK).
Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob
Für eine Amtszeit von zwei Jahren gehören durch Präsidiumsbeschluss die folgenden Mitglieder der Ethikkommission der Universität der Bundeswehr München an: