Die kooperative Promotion ermöglicht Promovierenden, während ihrer Doktorarbeit von einer Universität und einer Hochschule für angewandte Wissenschaften gemeinsam betreut zu werden.
Grundsätzlich können alle, die die entsprechende Qualifikation haben, an unserer Universität promovieren. Die UniBw M verfügt über eine hervorragende nationale und internationale Vernetzung in Forschungsverbünden und unterhält zahlreiche Kooperationen mit namenhaften Industrieunternehmen. Promotionen sind daher sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch im industrienahen Bereich möglich.
Voraussetzungen
Für eine Promotion an der UniBw ist ein erfolgreicher Abschluss eines Erststudiums (z. B. Diplomprüfung, Master-Abschluss oder ein äquivalenter Abschluss) mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 oder mindestens dem Prädikat „gut“ notwendig. Im Falle des Dr. jur. muss die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ bewertet worden sein.
Auch Master-Absolventen und Absolventinnen mit überdurchschnittlichem Abschluss einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften können an unserer Universität promovieren.
Zur Orientierung haben wir Ihnen hier die wichtigsten Steps zur Promotion zusammengestellt.