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Impfpflicht: Kommentar eines Verfassungsexperten

Kommentar von Prof. Walther Michl, Professur für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, zur aktuellen Diskussion einer Impfpflicht


Prof. Walther Michl von der Universität der Bundeswehr München hält eine Durchsetzbarkeit einer Impfpflicht für möglich. Doch gerade bei der Erforderlichkeit, also der Frage, ob es auch andere, mildere Mittel als eine allgemeine Impfpflicht gibt, um beispielsweise die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sind aus seiner Sicht strittige Punkte offen. So ist die Frage zu klären, was zum Beispiel für die Bürger gravierender ist: eine allgemeine Impfpflicht oder ein neuerlicher Lockdown?  

„Wir sind mittlerweile an einem Punkt angekommen, wo ein erneuter Lockdown die Grundrechte deutlich stärker einschränken würde als eine allgemeine Impfpflicht mit erwiesenermaßen geringen gesundheitlichen Nebenwirkungen“, so Prof. Michl.

Gleichzeitig sieht der Verfassungsexperte die rechtliche Situation als ebenso dynamisch an wie die Pandemie selbst. Angesichts von Impfdurchbrüchen und einer weiter voranschreitenden Durchseuchung über den Winter, bräuchte es laut Prof. Michl für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht eine neue, eindeutige epidemiologische Einschätzung für ihre Wirksamkeit und ihre Notwendigkeit. Ob eine allgemeine Impfpflicht verhältnismäßig ist, hänge also auch davon ab, wie sich die Pandemie in den kommenden Monaten entwickelt. 

Keine Probleme sieht Prof. Michl bei der Zumutbarkeit. Dafür seien die Nebenwirkungen einer Impfung zu gering. Eine Ausnahme für Menschen mit einer Unverträglichkeit sieht er jedoch als notwendig an.


Neubiberg, 25. November 2021


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Pressesprecher

Michael Brauns
Universität der Bundeswehr München
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