- Füllen Sie das Antragsformular auf Förderung einer Reise über den PhD-Reisetopf aus und senden Sie den Antrag mit begründenden Unterlagen per Hauspost an die Betreuerin des PhD-Reisetopfes.
- Nach der Bewilligung werden Sie aufgefordert, einen Beihilfereiseantrag mit dem Vermerk "PhD-Reisetopf" zu stellen. Übersteigt Ihre Reise die Sätze des PhD-Reisetopfes, kann die Differenz bis 100% aus Overhead oder Restmitteln beglichen werden. Schicken Sie den Beihilfereiseantrag zusammen mit dem bewilligten Antrag an die Reisestelle ZV II.3.
- Beachten Sie bitte, dass Sie für das europäische Ausland, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz eine A1 Bescheinigung bei Ihrer Personalstelle beantragen.
- Nach der Reise ist ein Reisebericht anzufertigen und spätestens 6 Wochen nach der Reise digital bei der Betreuerin des PhD Reisetopfs einzureichen. Die Vorlage dafür finden Sie unter dem Punkt "notwendige Dokumente".
- Die Reisekostenabrechnung findet ausschließlich über die Reisestelle ZV II.3 statt und kann nur erfolgen, wenn der Reisebericht fristgerecht eingereicht und abgenommen wurde.
Den Antrag auf Förderung einer Reise aus dem PhD-Reisetopf schicken Sie bitte per Hauspost an die Betreuerin PhD-Reisetopf:
Dr. Lena Lehmann
PräsBe, Geb. 38
Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung des Antrages versendet wird. Zudem kann keine Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens gegeben werden. Bitte sehen Sie von dieser Form der Anfragen ab.