Bitte beachten Sie:

- Ab dem 01.04.2024 ist dem Antrag das Zertifikat "Gute wissenschaftliche Praxis in der Promotion" beizufügen (siehe "notwendige Dokumente")

-  aufgrund vorläufiger Haushaltsführung ist derzeit die Fördersumme gedeckelt, Anträge können wieder gestellt werden

- es besteht kein Anspruch auf eine Förderung

- es wird keine Eingangsbestätigung des Antrages versendet

- es kann keine Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens gegeben werden

- Anträge sind mit ausreichend Vorlaufzeit zu stellen

- A1 Bescheinigungen für das europäische Ausland, Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und Schweiz beantragen Sie über Ihre Personalstelle

 

Vorträge - Kongresse - Forschung

Die Präsentation der eigenen Arbeit auf Kongressen, Fachtagungen und Konferenzen ist ein wichtiger Meilenstein in der wissenschaftlichen Karriere. Die UniBw M unterstützt mit dem Förderinstrument des PHD-Reisetopfes auf der einen Seite die aktive Teilnahme an Kongressen, auf der anderen Seite die aktive Forschung mit Forschungsaufenthalten.

Die Förderung unterscheidet zwischen

  1. Kongressreisen
  2. Forschungsaufenthalten

Der Forschungsaufenthalt bzw. die Kongressreise, die unterstützt werden soll, muss in einem direkten Zusammenhang zu dem Thema der Promotion stehen. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den eigenen forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen sowie dem Thema und Inhalt der Veranstaltung/Forschungsaufenthalts gegeben sein.

Die Förderung muss die Promotion/Habilitation voranbringen und soll dann genutzt werden, wenn eine andere Förderung nicht möglich ist. Demnach sollen in erster Linie die Haushaltsmittel des jeweiligen Instituts genutzt werden, da die Mittel zur Förderung des wiss. Nachwuchses nicht der Entlastung des Haushalts des betreuenden Hochschullehrers dienen sollen.

Die Kongressreise (oder Symposiums- / Tagungs- / Konferenzreise) setzt aktive Teilnahme (eigener Vortrag / Posterpräsentation, offizielle Funktion) an der Veranstaltung voraus.

Für Forschungsaufenthalte gilt:

  • es muss aktive Forschung betrieben werden,
  • Output muss dargelegt werden können,
  • es ist kein anderer Zugang zu den Daten / dem Forschungsfeld möglich.

 

Bitte beachten Sie: es wird maximal eine Reise im Jahr gefördert.

Neu - NEW - Nouveau

Um eine Aufstockung von PhD-Reisen aus Rest- oder Overheadmitteln zu ermöglichen, wurde die Dienstreise in eine Beihilfereise umgewandelt. Der Beihilfezuschuss von 60% der Reisekosten wird automatisch über den PhD-Reisetopf auf die Sätze des PhD-Reisetopfes aufgestockt. Übersteigen die Reisekosten die Sätze des Topfes, kann über Overhead- oder Restmittel auf 100% der Reisekosten aufgestockt werden.

 

Ein weiterer Vorteil ist, dass nun die PhD-Reisetopf auch während der Elternzeit beantragt werden kann.

FAQ

Was wird gefördert?

Kongressreisen und Forschungsaufenthalte, die in direktem Zusammenhang mit der Promotion / Habilitation stehen.

Seit 2007 gilt: die Reise zu einem Kongress oder Symposium setzt aktive Teilnahme (eigener Vortrag / Posterpräsentation, offizielle Funktion) an der Veranstaltung voraus.

Was wird nicht gefördert?

Bspw. werden Methoden-Kurse, Fortbildungen, Anträge ohne Antragsformular, Kogress- und Symposiumsreisen ohne eigenen Beitrag nicht gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Forschungsaufenthalt?

  • es muss aktive Forschung betrieben werden (z.B. Datenerhebung)
  • Output muss dargelegt werden können (z.B. Kapitel der Promotion)
  • kein anderer Zugang zu den Daten / Forschungsfeld (z.B. Feldforschung)

Wäre eine andere Förderung möglich?

Vor der Inanspruchnahme des PHD-Topfes sollten Sie prüfen, ob eine andere Förderung möglich ist.

Zum Beispiel eine gezielte Suche in der Förderdatenbank:

Deutsches Stiftungszentrum

Oder z.B.:

- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), hier insbesondere das Kongressreisenprogramm und Vortragsreisenprogramm

- Fritz Thyssen Stiftung (Reisebeihilfen)

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Mitglieder nach §15 RahBest der UniBw M, die ihre Promotion oder Habilitation an der UniBw M durchführen. Bei kooperierenden Promotionen, die Ihre Promotion oder Habilitation an einer anderen Hochschule durchführen, ist es erforderlich, dass eine Betreuerin oder ein Betreuer und die Promovendin oder der Promovend bzw. die Habilitandin oder der Habilitand Mitglieder nach §15 RahBest der UniBw M sind.

Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Gefördert wird maximal eine Reise pro Person pro Jahr.

Ist eine Förderung während der Elternzeit möglich?

die Durchführung einer Beihilfereise mit Inanspruchnahme des PhD-Reisetopfs ist auch im Rahmen einer Beurlaubung oder Dienstbefreiung (wie z. B. Elternzeit) möglich. Ein gesonderter Hinweis auf die Elternzeit ist nicht notwendig.

Bekomme ich durch die Beihilfereise nur 60% der Reisekosten erstattet?

Nein.

Durch die Neuerungen bei der PhD-Reise ist es möglich, eine Aufstockung auf 100% zu erreichen. Liegt Ihre Reise unterhalb der Sätze des PhD-Reisetopfes, bekommen Sie automatisch wie bisher die Sätze aus dem PhD-Topf. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Liegt Ihre Reise darüber, kann Ihre betreuende Professorin / Ihr betreuender Professor auf dem Beihilfereiseformular ihren / seinen Overhead- oder Restmittel-BA angeben. Aus diesem wird dann die Aufstockung bis 100% bezahlt.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

  1. Füllen Sie das Antragsformular auf Förderung einer Reise über den PhD-Reisetopf aus und senden Sie den Antrag mit begründenden Unterlagen sowie dem Zertifikat "Gute wissenschaftliche Praxis in der Promotion" per Hauspost an die Betreuerin des PhD-Reisetopfes.
  2. Nach der Bewilligung werden Sie aufgefordert, einen Beihilfereiseantrag mit dem Vermerk "PhD-Reisetopf" zu stellen. Übersteigt Ihre Reise die Sätze des PhD-Reisetopfes, kann die Differenz bis 100% aus Overhead oder Restmitteln beglichen werden. Schicken Sie den Beihilfereiseantrag zusammen mit dem bewilligten Antrag an die Reisestelle ZV II.3.
  3. Beachten Sie bitte, dass Sie für das europäische Ausland, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz eine A1 Bescheinigung bei Ihrer Personalstelle beantragen.
  4. Nach der Reise ist ein Reisebericht anzufertigen und spätestens 6 Wochen nach der Reise digital bei der Betreuerin des PhD Reisetopfs einzureichen. Die Vorlage dafür finden Sie unter dem Punkt "notwendige Dokumente".
  5. Die Reisekostenabrechnung findet ausschließlich über die Reisestelle ZV II.3 statt und kann nur erfolgen, wenn der Reisebericht fristgerecht eingereicht und abgenommen wurde.


Den Antrag auf Förderung einer Reise aus dem PhD-Reisetopf schicken Sie bitte per Hauspost an die Betreuerin PhD-Reisetopf:
Dr. Lena Lehmann
PräsBe, Geb. 38

 

Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung des Antrages versendet wird. Zudem kann keine Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens gegeben werden. Bitte sehen Sie von dieser Form der Anfragen ab.

Fragen?

Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an Frau Dr. Lena Lehmann wenden.

 

Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung des Antrages versendet wird. Zudem kann keine Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens gegeben werden. Bitte sehen Sie von dieser Form der Anfragen ab.

Kontakt

Dr. Lena Lehmann

PräsBe, Geb. 38

E-Mail