Alle Mitglieder nach §15 RahBest der UniBw M, die ihre Promotion oder Habilitation an der UniBw M durchführen. Bei kooperierenden Promotionen, die Ihre Promotion oder Habilitation an einer anderen Hochschule durchführen, ist es erforderlich, dass eine Betreuerin oder ein Betreuer und die Promovendin oder der Promovend bzw. die Habilitandin oder der Habilitand Mitglieder nach §15 RahBest der UniBw M sind.