die Durchführung einer Beihilfereise mit Inanspruchnahme des PhD-Reisetopfs ist auch im Rahmen einer Beurlaubung oder Dienstbefreiung (wie z. B. Elternzeit) möglich. Ein gesonderter Hinweis auf die Elternzeit ist nicht notwendig.
die Durchführung einer Beihilfereise mit Inanspruchnahme des PhD-Reisetopfs ist auch im Rahmen einer Beurlaubung oder Dienstbefreiung (wie z. B. Elternzeit) möglich. Ein gesonderter Hinweis auf die Elternzeit ist nicht notwendig.