Nach entsprechender Anfrage seitens eines/r Studierenden ist von der betreffenden Lehrperson Einsicht zu gewähren und die Benotung zu erläutern. Schriftliche Gutachten zu Hausarbeiten können auch ohne Anfrage an die Studierenden weitergeleitet werden. Dies gilt auch und gerade für die Gutachten zu BA- und MA-Arbeiten.