Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der ABaMaPO § 24 und in der M.A.-FPO § 2. Gemäß ABaMaPO § 24 (3) können Sie vorläufig zum Master-Studiengang zugelassen werden, wenn Sie 140 ECTS-Punkte im B.A.-Studiengang der UniBwM bis zum Ende des 8. Quartals erworben haben (s. auch Intensivstudium). Diese vorläufige Zulassung erlischt jedoch nach §24 (4), wenn Sie den erfolgreichen Abschluss des B.A.-Studiengangs nicht bis spätestens zum Ende des ersten Trimesters des Master-Studiengangs nachweisen können. Der B.A.-Studiengang hat einschließlich der B.A.-Arbeit einen Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten (s. ABaMaPO § 20). Diese Punktezahl erreichen Sie nur, wenn Sie alle Pflichtmodule und die Module der von Ihnen gewählten Wahlpflichtrichtung bestehen.