Sie können Modulprüfungen/Modulteilprüfungen prinzipiell zwei Mal wiederholen (s. ABaMaPO § 9). Die erste Wiederholungsmöglichkeit besteht bei schriftlichen Prüfungen nach einem halben Jahr, die zweite nach einem Jahr zum Zeitpunkt der regulären Prüfung des nächsten Jahrgangs. Bei anderen Leistungsnachweisen, insbesondere Notenscheinen (NoS) und deren Teilleistungen (v.a. Referat, Protokoll, Essay o.ä.) ist die Teilleistung zu wiederholen oder durch eine gleichwertige Teilleistung zu ersetzen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die/der Modulverantwortliche. Die Wiederholung der Teilleistung richtet sich nach den Prüfungskorridoren.

Die Eintaktung der zweiten Wiederholungsmöglichkeit mit der nächsten regulären Prüfung hat zur Folge, dass die zweite Wiederholung von Modulprüfungen im 6. und 7. Trimester zu spät für den Übergang zum Master stattfindet.