Für die Bachelor-Arbeit im Intensivstudium gelten folgende Regelungen:
1. Die Bearbeitungsdauer von BA-Arbeiten beträgt 3 Monate (FPOSSW/BA § 5 zu ABaMaPO § 22).
2. Der Bearbeitungsbeginn wird durch der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf einem Formblatt, welches das Prüfungsamt zur Verfügung hält, festgelegt. Die ausgefüllten Formblätter (Thema, Betreuer) sind im Sekretariat von Prof. Lohmann bei Frau Baumann zu hinterlegen und werden von dem Prüfungsausschussvorsitzenden nach Prüfung unterschrieben. Bei offenen Fragen ist mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden im Vorfeld der Anmeldung persönlich Kontakt aufzunehmen. Die Anmeldung ist abgeschlossen, wenn das von dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnete Formular bei Frau Baumann wieder abgeholt und beim Prüfungsamt abgegeben wurde.
3. Die Anmeldung einer BA-Arbeit durch Verwendung des unter 2 genannten Formblattes erfolgt in der Regel innerhalb der ersten beiden Wochen des Herbsttrimesters. Sofern das im 8. Quartal vorgesehene Pflichtmodul „Praktikum/Summer School“ dadurch nicht berührt wird, kann die BA-Arbeit bereits im Laufe des August angemeldet werden. Ein Anspruch auf direkte persönliche bzw. intensive Betreuung in der vorlesungsfreien Zeit besteht nicht. Die/der Studierende hat bei einer Anmeldung zur BA-Arbeit im August/September die nötigen Vorarbeiten entsprechend früh, also bereits im Frühjahrstrimester und in Absprache mit der/dem Betreuer/in zu leisten. Der Arbeitsbeginn wird durch das Datum der Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden festgelegt, wobei die Unterschrift auch rückwirkend vorgenommen werden kann, sofern der Prüfungsausschussvorsitzende während der vorlesungsfreien Zeit die Unterschrift zum tatsächlichen Arbeitsbeginn nicht persönlich vornehmen kann. Bei Anmeldungen nach dem 1. Oktober (bzw. dem darauf folgenden Werktag) wird einheitlich der 15. Oktober von dem Prüfungsausschussvorsitzenden als Bearbeitungsbeginn festgelegt. Abgabetermin ist der 15. Januar des Folgejahres.
4. Betreuer für die BA-Arbeit können alle Professorinnen und Professoren, Lecturer sowie promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Fakultät sein. Einer der Betreuer (Erst- oder Zweitbetreuer/-in) muss ein/e habilitierte/r Hochschullehrer/in der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften sein.
5. Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist (s. Aushang im Prüfungsamt) sind im Prüfungsamt drei Exemplare der Arbeit abzugeben; in alle drei ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Download hier) einzubinden. Die Arbeit ist außerdem als Datei-Version via Email oder auf einem Stick an beide Betreuer zu richten.
Für die Bachelor-Arbeit im Normalstudium/entschleunigten Studium gilt:
1. Die Bearbeitungsdauer von BA-Arbeiten beträgt 3 Monate (FPOSSW/BA § 5 zu ABaMaPO § 22).
2. Der Bearbeitungsbeginn ist der 1. März und wird durch die/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf einem Formblatt, welches das Prüfungsamt zur Verfügung hält, festgelegt. Die Anmeldung der BA-Arbeit erfolgt im Prüfungsamt.
3. Die Anmeldung einer BA-Arbeit durch Verwendung des unter 2 genannten Formblattes erfolgt in der Regel innerhalb der letzten beiden Februarwochen im Wintertrimester.
4. Betreuer für die BA-Arbeit können alle Professorinnen und Professoren, Lecturer sowie promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Fakultät sein. Einer der Betreuer (Erst- oder Zweitbetreuer/-in) muss ein/e habilitierte/r Hochschullehrer/in der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften sein.
5. Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist (s. Aushang im Prüfungsamt) sind im Prüfungsamt drei Exemplare der Arbeit abzugeben; in alle drei ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Download hier) einzubinden. Die Arbeit ist außerdem als Datei-Version via Email oder auf einem Stick an beide Betreuer zu richten.