Sie können so oft schieben, wie es Ihnen die Fortschrittsregelung im Hinblick auf Ihren Studienerfolg erlaubt bzw. solange Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studiengang erfüllen (140 LP am Ende des 8. Quartals, s. hierzu ABaMaPO §24 (3)).
Sie können so oft schieben, wie es Ihnen die Fortschrittsregelung im Hinblick auf Ihren Studienerfolg erlaubt bzw. solange Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studiengang erfüllen (140 LP am Ende des 8. Quartals, s. hierzu ABaMaPO §24 (3)).