Wie oft Sie in einer wöchentlichen Lehrveranstaltung fehlen dürfen, hängt von der Veranstaltungsart ab.

In Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht. Für die jeweilige Modulprüfung wird der Stoff jedoch als bekannt vorausgesetzt. Die versäumten Lehrinhalte müssen ggf. selbständig nachgearbeitet werden.

In Seminaren und Übungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. In den wöchentlich stattfindenden Seminaren und Übungen dürfen Sie jeweils pro Trimester maximal in zwei Sitzungen fehlen (egal aus welchem Grund). Eine Abmeldung beim Dozenten (z.B. per Email) ist erwünscht. Fehlen Sie ein weiteres Mal, hat dies zur Folge, dass Sie aus dem Seminar/der Übung ausgeschlossen werden und den zugehörigen Leistungsnachweis nicht mehr erbringen können. Ausnahmen von dieser Regelung sind dann möglich, wenn Sie - entschuldigt - längere Zeit krank sind und dies (unaufgefordert) mit einem ärztlichen Attest belegen.