Nach § 12 ABaMaPO können Sie von Modulprüfungen zurücktreten, so dass dieser nicht wahrgenommene Prüfungsversuch nicht auf die verbleibende Anzahl an Prüfungsversuchen angerechnet wird. Wichtig ist, dass Sie beim Schieben von Prüfungen nicht die Fortschrittsregelung verletzen, d.h. zum jeweiligen Stichtag trotzdem genügend Punkte aus anderen Prüfungen vorweisen können.