Ab dem zweiten Studienjahr besteht regulär die Möglichkeit, in die dritte Wahlpflichtrichtung „Staat und Verwaltung“ zu wechseln. Davor oder danach besteht die Möglichkeit, die Wahlpflichtrichtung zu wechseln, sofern Sie das nötige Vorwissen für den Fachwechsel und die dort zu absolvierenden Module mitbringen. Die in der jeweiligen Modulbeschreibung unter "Voraussetzungen" genannten Kenntnisse und Fertigkeiten müssen Sie sich durch Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen oder Eigenstudium bereits angeeignet haben. Zwar ist ein Nachweis durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nicht erforderlich, auf den genannten Kenntnissen und Fertigkeiten wird jedoch aufgebaut.

Im Sinne Ihres Studienerfolges, eines konsistenten Studienaufbaus und letztlich Ihrer späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist dringend zu empfehlen, bei einem Wahlpflichtstrang zu bleiben. Über einen Wechsel der Wahlpflichtrichtung muss das Prüfungsamt informiert werden.