Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller stellt einen Antrag auf Bewilligung eines Publikationszuschusses an die Betreuerin des Publikationskostenzuschusses.

Anträge können berücksichtigt werden, sofern sie binnen eines Jahres nach erfolgter Publikation gestellt werden. Liegen die Voraussetzungen zur Gewährung des Zuschusses vor und sind ausreichende Haushaltsmittel vorhanden, wird der Antrag ganz oder teilweise bewilligt. Die Höhe des bewilligten Publikationszuschusses wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, die Zentrale Verwaltung wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Nach Rechnungstellung und Bezahlung der Publikationskosten reicht der Antragsteller den Bewilligungsbescheid sowie die Rechnung im Original samt seiner Bankverbindung bei der Zentralen Verwaltung ein. Die Zentrale Verwaltung zahlt den zuvor bewilligten Publikationszuschuss aus. Liegt der tatsächliche Rechnungsbetrag unter den Kosten, die der Antragstellung zugrunde lagen, wird der Zuschuss von der auszahlenden Stelle so weit gekürzt, dass er 50% des Eigenanteils der Publikationskosten nicht übersteigt.

 

Den Antrag auf anteilige Finanzierung von Veröffentlichungen wertvoller wissenschaftlicher Arbeiten schicken Sie bitte per Hauspost an die Betreuerin Publikationszuschuss:
Dr. Lena Lehmann
PräsBe, Geb. 38

Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung des Antrages versendet wird. Zudem kann keine Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens gegeben werden. Bitte sehen Sie von dieser Form der Anfragen ab.