Anwendungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den zentralen Webauftritt der Universität der Bundeswehr München unter www.unibw.de/home
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Der zentrale Webauftritt ist derzeit teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar.
Die bisherige Bewertung beruht auf einer Prüfung von 166 zentralen Seiten durch eine beauftragte Agentur. Alle untersuchten Seiten wurden geprüft. Anpassungen, die ohne inhaltliche oder gestalterische Entscheidungen vorgenommen werden konnten, wurden bereits umgesetzt. Bei 24 Seiten stehen weitere Anpassungen aus, die der Mitarbeit der portalverantwortlichen Personen bedürfen.
Die Prüfung der 166 Seiten stellt noch keine abschließende Konformitätsprüfung sämtlicher unter unibw.de erreichbarer Internetangebote und Unterportale dar. Diese Erklärung bildet daher den aktuellen Bearbeitungsstand ab und wird im Zuge der weiteren Überprüfung und Überarbeitung fortlaufend aktualisiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Bei einzelnen Seiten bestehen derzeit insbesondere folgende Einschränkungen:
- Farbkontraste sind nicht durchgängig ausreichend. Dies betrifft vor allem den Einsatz der Hauptfarben Orange, Blau und Grau als Hintergrundfarben.
- Im Hero- beziehungsweise Karussellbereich können mehrere miteinander konkurrierende Titel oder Überschriften die inhaltliche und technische Seitenstruktur beeinträchtigen.
- Auf einzelnen Seiten sind inhaltliche oder strukturelle Anpassungen erforderlich, die mit den jeweils verantwortlichen Bereichen abgestimmt werden müssen.
- Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten der Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit noch nicht vollständig zur Verfügung.
Darüber hinaus können einzelne Inhalte der dezentral verantworteten Unterseiten noch Barrieren aufweisen.
Begründung
Ein Teil der noch offenen Anpassungen erfordert grundlegende Entscheidungen zur Gestaltung und Struktur des Webauftritts. Weitere Änderungen können nur in Abstimmung mit den für die jeweiligen Inhalte verantwortlichen Einrichtungen und Personen vorgenommen werden.
Die Universität der Bundeswehr München arbeitet gemeinsam mit den beteiligten Stellen daran, die noch bestehenden Barrieren schrittweise zu beseitigen.
Geplant sind unter anderem:
- die Anpassung der noch offenen Seiten nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungen,
- die Überarbeitung von Farbkontrasten und Seitenelementen,
- die regelmäßige automatisierte Überprüfung von Seiten und Unterportalen,
- Informations- und Schulungsangebote für Portalverantwortliche und Content-Redaktionen,
- Hinweise und Empfehlungen für die barrierefreie redaktionelle Pflege,
- die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
sowie
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. März 2026 erstellt.
Sie beruht auf einer im Jahr 2025 durchgeführten Prüfung von 166 zentralen Seiten des Webauftritts durch eine von der Universität der Bundeswehr München beauftragte Agentur.
Die Erklärung wird regelmäßig sowie bei wesentlichen Änderungen des Webauftritts überprüft und aktualisiert.
Kontakt und Feedback
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.unibw.de aufgefallen? Benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form oder möchten Sie sich über die Umsetzung der Barrierefreiheit informieren? Dann können Sie sich an uns wenden:
Universität der Bundeswehr München
Werner-Heisenberg-Weg 39
85579 Neubiberg
Telefon: +49 89 6004-0
E-Mail: info@unibw.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welchem Inhalt die Barriere aufgetreten ist. Geben Sie nach Möglichkeit die vollständige Internetadresse der betreffenden Seite an.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten. Mitteilungen und Anfragen zur Barrierefreiheit werden spätestens innerhalb eines Monats beantwortet.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt Menschen mit Behinderungen bei Konflikten mit öffentlichen Stellen des Bundes zum Thema Barrierefreiheit. Ziel ist eine gemeinsame außergerichtliche Lösung. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung finden Sie unter
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de