Was ist ein Mindestleistungsfortschritt?

Im Lauf des BA-Studiums wird der Leistungsfortschritt regelmäßig vom Prüfungsamt überprüft.

Der Mindestleistungsfortschritt ist eingehalten, wenn alle Prüfungen in Pflichtmodulen innerhalb eines Jahres erfolgreich absolviert wurden. Beispiel: Die Modulprüfungen des ersten Fachtrimesters finden Ende Dezember statt und werden dann halbjährlich wieder angeboten. Falls eine Prüfung bis einschließlich Dezember des nächsten Jahres nicht bestanden wurde, ist der geforderte Mindestleistungsfortschritt nicht eingehalten.

Sofern keine nicht von dem oder der Studierenden zu verantwortenden Gründe für diesen Studienverzug vorliegen, erfolgt als Sanktion ein Wechsel aus dem Intensivstudium in den entschleunigten BA-Studiengang. Ein späterer Übergang in den MA-Studiengang ist dann nicht mehr möglich.