Namibia
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Die im Studienplan explizit vorgesehene Studienreise wurde in diesem Jahr gemeinsam von den beiden Vertiefungsrichtungen „Gesellschaft und Politik“ (GuP) und „Internationales Recht und Politik“ (IRuP) durchgeführt. Das Reiseziel sollte daher in historischer, politischer und rechtlicher Hinsicht spannende Anknüpfungspunkte bieten. Namibia erfüllt dieses Profil perfekt, so das Urteil des Leitungsteams, bestehend aus Prof. Dr. Daniel Erasmus Khan, PD Dr. Anke Fischer-Kattner, Dr. Donald Riznik und Dr. Jonas Anderson.
Besuch eines Lands mit bewegter Geschichte
Das südwestafrikanische Land ist in diesem Sinne tatsächlich ein idealer Lernort: Wegen seiner unwirtlichen Küste lange unberührt von kolonialistischem Zugriff, wurde es ab 1884 als Deutsch-Südwestafrika eine deutsche Siedlungskolonie. Als solche wurde es zum Schauplatz des heute als Völkermord anerkannten brutalen Vorgehens gegen den Herero- und Namaaufstand 1904-1908. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde es südafrikanischer Mandats-Verwaltung unterstellt und damit dem Apartheid-Regime unterworfen. Erst nach einem blutigen Unabhängigkeitskampf und zähem diplomatischen Ringen unter der Federführung der Vereinten Nationen wurde Namibia am Ende des 20. Jahrhunderts als eigener Staat anerkannt.
Vielfältige Perspektiven auf Land und Leute
In zahlreiche Begegnungsterminen und intensiven Gesprächsrunden mit politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren konnten die Studierenden unterschiedlichste Perspektiven auf Land und Leute kennenlernen. Das Spektrum unserer Gesprächspartner reichte von den Botschaftern Deutschlands und der EU über das Frauenprojekt Penduka und Bewohnerinnen und Bewohner der ‚informal settlements‘ um die Windhoeker Vorstadt Katutura bis hin zu deutschsprachigen Namibierinnen und Namibiern unterschiedlicher Hautfarbe.
Eine wichtige Erkenntnis war, dass die besondere Verantwortung Deutschlands für seine ehemalige Kolonie und speziell die Opfer des ersten deutschen Genozids die Position der Bundesrepublik kompliziert macht. Die politisch-diplomatischen Konflikte um das sogenannte „Versöhnungsabkommen“ (die „Joint Declaration“, mit der eine deutsch-namibische Aussöhnung erreicht und Hilfsprojekte für die betroffenen Gemeinschaft initiiert werden sollten) sowie die Rückgabe von Kulturgütern zeigen deutlich, wie komplex die Lage der unterschiedlichen Interessen und Anliegen ist. Dennoch sind persönliche Begegnungen auf anderen Ebenen möglich und willkommen.
Als informelle Botschafterinnen und Botschafter Deutschlands, aber auch als Lernende, die sich in vorbereiteten Essays und Referaten vor Ort mit der Geschichte und der Gegenwart Namibias auseinandergesetzt haben, haben die Studierenden des Masterjahrgangs 2025 der Universität der Bundeswehr München alle Ehre gemacht.