Wer Mitglied des FZ RISK werden möchte, kann einen formlosen Antrag an den Vorstand des Forschungszentrums stellen.

Schicken Sie dazu eine E-Mail an risk@unibw.de

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Die genauen Kriterien finden Sie im § 3 der Geschäftsordnung des FZ RISK.

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder werden im § 4 unserer GO beschrieben.

 

Die Mitglieder werden je nach Status in drei Kategorien unterteilt:

Ordentliche Mitglieder:

An der UniBw M tätige Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Habilitierte sowie Habilitandinnen und Habilitanden, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Exzellente Emeritae und Exzellente Emeriti und Professorinnen und Professoren im Ruhestand, die in den einschlägigen RISK Fachgebieten tätig sind, können ordentliches Mitglied im FZ RISK werden.

Juniormitglieder:

Alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte von ordentlichen oder assoziierten Mitgliedern, die sich mit RISK-Fragestellungen befassen und die Forschungs- und Ausbildungsziele des FZ RISK unterstützen, können Juniormitglied im FZ RISK werden.

Assoziierte Mitglieder:

An anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Industrie, die sich mit RISK-Fragestellungen befassen und die Forschungs- und Ausbildungsziele des FZ RISK unterstützen, können zur assoziierten Mitgliedschaft im FZ RISK eingeladen werden.