Doktorandinnen und Doktoranden können abhängig vom jeweiligen Auslandsvorhaben entweder im Rahmen einer Erasmus+-Studierenden- oder Personalmobilität gefördert werden:

 

Für Promovierende gelten bei der Beantragung von SMP-, STA- oder STT-Mobilitäten die Bewerbungsfristen für die Personalmobilität. Bei der Beantragung einer SMS-Mobilität sind die Nominierungs- und Bewerbungszeiträume der jeweiligen Erasmus+-Partnerhochschulen zu berücksichtigen.