Auslandsaufenthalte 2021 angesichts COVID-19-Pandemie abgesagt! ***ACHTUNG UPDATE***

21 Januar 2021

Angesichts der globalen Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die Hochschulleitung nach Abwägung der Risiken für alle Beteiligten beschlossen, vorerst alle geplanten Auslandsaufenthalte (Incoming und Outgoing) im Jahr 2021 für Studierende und Forschende aus Sicherheitsgründen abzusagen.

Diese Entscheidung bedeutet für den Bereich Outgoing, dass Anträge auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes bis auf Weiteres nicht genehmigt werden und somit auch keine Möglichkeit besteht, Auslandsmobilitäten weiter vorzubereiten. Das Auslandsbüro bittet daher alle Outgoing-Studierenden, ihre Planungen entsprechend anzupassen und sich um Ersatzlösungen im Inland zu bemühen.

Update vom 17.03.21:

Die Hochschulleitung wird im Mai 2021 erneut über die Situation beraten. Bis dahin hat o.g. Entscheidung weiterhin Bestand.

Update vom 09.06.21:

Die Hochschulleitung wird über die Genehmigung von Auslandsaufenthalten ab Juli 2021 jeweils im Einzelfall entscheiden.

Einzelfallprüfungen können lediglich für Auslandsaufenthalte mit Erstwunsch in Erasmus+-Programmländern, EU-Beitrittskandidatenländern oder der Schweiz erfolgen, für welche sich Studierende im Rahmen des Auswahlverfahrens für Auslandsaufenthalte 2021 erfolgreich beworben hatten. In allen anderen Fällen hat o.g. Entscheidung der Hochschulleitung vom Januar weiterhin Bestand.

Betroffene Studierende, welche Interesse an einer Einzelfallprüfung haben und o.g. Kriterien erfüllen, werden gebeten, diesebezüglich zeitnah einen formlosen Antrag (inkl. Aufenthaltszweck, Zielland & Zeitraum) per E-Mail an das Auslandsbüro zu richten, welcher im Anschluss zur individuellen Prüfung an die Hochschulleitung weitergeleitet wird: alexandra.bettag@unibw.de.

Antragsdeadline für Einzelfallprüfungen: 14.06.2021, 15:00 Uhr

Hinweise zu möglichen Online-Alternativen:

Studierende, welche sich für eine Summer School oder einen Studienaufenthalt mit vorgesehenem Kursbesuch beworben haben, können ersatzweise Online-Kurse an den ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens genehmigten Gastinstitutionen von Deutschland aus wahrnehmen, insoweit solche verfügbar sein werden. Die Universität wird in diesen Fällen ggf. anfallende Online-Kursgebühren übernehmen.

Eine Wahrnehmung alternativer Online-Kursangebote an anderen Gastinstitutionen, beispielsweise für den Fall, dass am ursprünglichen Zielort keine Online-Kurse angeboten werden, oder (soweit anrechenbar) auch als möglicher Ersatz für nicht stattfindende Auslandspraktika, ist inkl. Kostenaufstellung vorab mit dem Auslandsbüro abzustimmen.

Das Auslandsbüro wird in Kürze auch eine Abfrage der Online-Kursangebote an unseren Partnerhochschulen durchführen und im Anschluss alle betroffenen Studierenden über die diesbezüglichen Abrechnungsmodalitäten und den weiteren Ablauf genauer informieren.

 

► Online-Kursangebote 2021


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