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Statik: Vorsicht bei Schnee auf dem Dach

Der Statiker Prof. Norbert Gebbeken, Exzellenter Emeritus der Universität der Bundeswehr München und Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, weist zum Thema Schneefall auf Folgendes hin:


„Fällt Schnee in größeren Mengen, dann sollten Hausbesitzer vorbereitet sein. Denn die Standsicherheit von Dachkonstruktionen könnte gefährdet sein. Die Hausbesitzer müssen daher wissen, wie viel Schnee die Konstruktion tragen kann. Schon zehn Zentimeter nasser Schnee bedeuten fast 100 Kilogramm Belastung pro Quadratmeter – etwa die übliche Schneelast von Dächern in München. Die Werte variieren nach Regionen sehr. Hausbesitzer finden die Angaben zur zulässigen Belastung in der Statik ihres Hauses. Sie müssen aber beachten, dass nicht die Schneehöhe, sondern der Wassergehalt des Schnees entscheidend für das Gewicht ist. Experten können hier bei Unsicherheit weiterhelfen. Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmte Schneelast ausreichend dimensioniert ist, sollte man sich an einen örtlichen Statiker wenden. Handeln sollten Hausbesitzer dringend, wenn sich das Dach sichtbar verformt, Fenster oder Türen klemmen oder der Putz Risse bekommt. Laien sollten Dächer allerdings nicht betreten – das ist zu gefährlich. Wer vorsorglich das Dach vom Schnee räumen lassen möchte, der muss etwa einen Dachdecker holen. Nur wenn akut die Gefahr besteht, dass das Dach wegen der Schneelast einbricht, kann die Feuerwehr gerufen werden. Dafür können allerdings Gebühren anfallen.“

Gebbeken weist darauf hin, dass schon vor dem Schneefall Vorsorgemaßnahmen getroffen werden sollten. Dachrinnen, Abläufe und Fallrohre sind von Laub zu befreien. Oberlichter sollten markiert werden. Schneefanggitter sind zu kontrollieren. Die zulässige Schneelast sollte in der Hausstatik nachgesehen werden. Es ist gut, die Telefonnummer vom nächsten Dachdecker herauszusuchen.

Auch nach dem Winter sollten Hausbesitzer die eigenen vier Wände inspizieren. War ihr Gebäude über längere Zeit von großen Schneelasten betroffen, sollte nach dem Winter der Zustand des Dachtragwerks überprüft werden. Das gilt besonders, wenn die Dachkonstruktion bereits erkennbare Schäden wie zum Beispiel Verformungen, Risse oder lockere Verbindungen aufweist.


Neubiberg, 15. Dezember 2022


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Pressesprecher

Michael Brauns
Universität der Bundeswehr München
Tel.: +49 89 6004-2004
michael.brauns@unibw.de