Darf man das? Täuschung in den empirischen Sozialwissenschaften: Die Antwort der Forschungsethik

02. 12. 2025 | 15.15 Uhr - 16.30 Uhr

Zu den wichtigsten Grundsätzen bei der Durchführung empirischer Forschung gehört das Prinzip des "Informed Consent": Probandinnen und Probanden müssen vor Durchführung der Befragung oder des Experiments ihre Zustimmung geben, und zwar auf der Basis einer Aufklärung über den Zweck, die Methoden, die möglichen Risiken und die Durchführenden der Forschung. Nun kann es aber Fälle geben, in denen der Forschungszweck verfehlt würde, wenn man ihn vorab den Teilnehmenden vollständig bekannt geben würde. Beispiele dafür reichen von Studien zu Gehorsam, Konformität, Vorurteilen in der Sozialpsychologie bis zu Phishing-Experimenten in der Informatik.

Darf man in diesem Sinne Probandinnen und Probanden bei der Durchführung einer Studie täuschen? Was sagt die Forschungsethik dazu und welche konkreten Maßnahmen schlägt sie vor, um mit den verschiedenen Varianten von Täuschung in der empirischen Forschung umzugehen?


Kontakt

Gero Müller

Infos & Anmeldung

Keine Anmeldung erforderlich

Veranstalter:
Ethikkommission der UniBw M
Ort:
Stauffenberg-Saal (Geb. 35/2004)
Kosten:
keine
Zielgruppe:
hochschulöffentlich
Art der Veranstaltung:
Interne Veranstaltung
Termin übernehmen: