Kontaktformulare dürfen nur nach Absprache mit den Datenschutzbeauftragten und unter Angabe einer DATAV-Nr. betrieben werden. Seitenpflegende sind selbst verantwortlich für die Archivierung der über das Kontaktformular generierten Daten und müssen sich an die Löschfristen für die Aufbewahrung dieser Daten halten. Mehr Informationen dazuerhalten Sie beim Datenschutzbeauftragen (interner Link) >