Im Ungleichgewicht

8 März 2019

Deutsche Frauenrechtlerinnen setzten sich im Kampf um Gleichberechtigung für einen Frauentag ein. Weltweit wird dieser jährlich am 8. März gefeiert.

An dem internationalen Gedenktag steht die Gleichstellung der Geschlechter im Fokus.

In Deutschland fand am 19. März 1911 der erste Frauentag statt. In den folgenden Jahren wechselte das Datum immer wieder, bis 1921 der 8. März festgelegt wurde. Die Vereinten Nationen hoben den Frauentag 1977 auf eine internationale Ebene: Ein Tag im Jahr sollte fortan als „Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ genutzt werden. In einigen Ländern ist er mittlerweile gesetzlicher Feiertag. 2019 hat auch das Bundesland Berlin den 8. März als arbeitsfreien Tag eingeführt.

Von der Wahlberechtigung zur Lohngleichheit

Der Aktionstag diente ursprünglich dazu, das Wahlrecht für Frauen einzufordern. Nach dessen Verabschiedung im Januar 1919 traten das Engagement für die Beseitigung anderer Benachteiligungen wie Arbeitsschutzgesetze, ungleiche Entlohnung sowie die Forderung nach der Legalisierung eines Schwangerschaftsabbruchs in den Vordergrund.

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde der Tag verboten. Kurze Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fruchtete das beharrliche Engagement der „Mütter des Grundgesetzes“ – Dr. Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel: Der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3, Abs. 2) wurde im Grundgesetz verankert. Nach einer langen Debatte erhielt eine aktive Gleichstellungspolitik 1994 durch den Zusatz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ eine Verfassungsgrundlage.

Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen

Doch trotzdem sind viele Ungleichheiten noch nicht ausgeglichen, was zahlreiche Frauen am 8. März demonstrieren lässt. In die Pflege von Familienangehörigen sind zum Beispiel eher Frauen als Männer eingebunden.

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Von ihrem erkämpften Wahlrecht machen Frauen umfassend Gebrauch: Bei der Bundestagswahl 2017 lag die Wahlbeteiligung der Frauen bei 76,6, die der Männer bei 77 Prozent. Unter den Abgeordneten sind Frauen aber nach wie vor unterrepräsentiert. Im Bundestag beträgt der Frauenanteil 31 Prozent. In den Landesparlamenten schwankt der Frauenanteil zwischen 25 und 41 Prozent.

Im Oktober 2018 betrug der Frauenanteil in Führungspositionen bei Unternehmen ab 10.000 Mitarbeitern 16,8 Prozent. An der Universität der Bundeswehr München liegt der Frauenanteil bei Professuren bei knapp 16 Prozent. Um die Frauenförderung aktiv voranzutreiben, bietet die zivile Gleichstellungsstelle ein Mentoring-Programm für Doktorandinnen und weibliche Postdocs an, das Frauen dazu ermutigen soll, eine Führungsposition einzunehmen. Im Rahmen von Berufungsverfahren zielt die aktive Rekrutierung auf eine Erhöhung der weiblich besetzten Professuren ab.