Was fällt unter sexuelle Belästigung?

 

„…ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ (§3 (4) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

 

Art der sexuellen Belästigung

Beispiele

verbal

  • anzügliche Witze
  • aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
  • sexuell zweideutige Kommentare
  • Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen, z. B. „Setz dich auf meinen Schoß!“

non-verbal

  • anzügliche Blicke
  • Hinterherpfeifen
  • unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug

physisch

  • jede unerwünschte Berührung, auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
  • wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wiederholt die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren
  • strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

 

(Auszug aus Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

 

Hier finden Sie unseren Handlungsleitfaden bei sexueller Belästigung.

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