Im November 1994 wurde die erste Frauenbeauftragte für die Universität bestellt. Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 wurde das Amt – sprachlich der Funktion angemessen – in „Gleichstellungsbeauftragte“ umbenannt. Seit Oktober 2014 ist Pamela Koch zivile Gleichstellungsbeauftragte. Sie gehört der Personalverwaltung an, ist unmittelbar der Universitätsleitung zugeordnet und in der Ausübung ihres Amtes eigeninitiativ und weisungsfrei. Die Gleichstellungsbeauftragte gestaltet das Universitätsleben aktiv mit, denn sie ist:

  • stimmberechtigt im Senat, Verwaltungsrat und in Berufungskommissionen
  • beratendes Mitglied in den Hochschulgremien
  • in Entscheidungsprozesse, Einstellungsverfahren und Erlasslagen jeglicher Art eingebunden
  • uneingeschränkt im Vortragsrecht bei der Universitätspräsidentin

 

Die Universität der Bundeswehr München gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Hier greifen das Bundesgleichstellungsgesetz und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des Ministeriums. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten regelt der § 25 des Bundesgleichstellungsgesetzes. Die Hauptaufgabe ist, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an der Universität zu fördern und zu überwachen.

Pamela Koch ist weiterhin Mitglied im Sozialteam sowie im Beirat des Freundeskreises der Universität der Bundeswehr München e.V.