Wie kann studiert werden

Wie kann ich als Zivilperson, über Kooperationen mit Behörden/Industrie, an der Universität ein Studium aufnehmen?

Über einen Koopartionspartner an der Universität studieren

Als Zivilperson können Sie nur direkt über den Kooperationspartner des jeweiligen Studiengangs an unserer Universität studieren. In der Regel sind dies Bundes-/Landesministerien und -behörden wie zum Beispiel die Autobahn GmbH des Bundes, die ihren Mitarbeitenden das Studium an der Universität der Bundeswehr München ermöglichen. Darüber hinaus gibt es einige Fälle, in denen dies auch für Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft zutrifft, die einen Bezug zur Bundeswehr haben.

Dieser Weg der akademischen Ausbildung ermöglicht Studierenden neben dem Studium die Einbindung in ein adäquates berufliches Umfeld. Gleichzeitig profitieren die entsendenden Institutionen selbst von der intensiven Einarbeitung der betreuten Studierenden sowie von ihrer anspruchsvollen Ausbildung. In Anlehnung an das Konzept eines „dualen Studiums“ können Studierende dieser Institutionen auch während des Studiums in den vorhandenen Praxiszeiten direkt in institutionsbezogene Projekte eingebunden werden. Die Regelung dieser Einbindung erfolgt zwischen der Institution selbst und den Studierenden, unabhängig von der Universität.

Zivile Studierende, die über eine Kooperation an der Universität der Bundeswehr studieren, haben somit eine aussichtsreiche Perspektive für ihren Berufseinstieg direkt nach dem Studium.

Voraussetzungen

  • Es gelten die Hochschulzugangsberechtigungen nach dem bayerischen Hochschulrecht.
  • Je nach Fach müssen die geltenden Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang beachtet werden, die der jeweiligen Prüfungsordnung auf der Seite der entsprechenden Fakultät entnommen werden können.
  • Die Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der einzelnen StudienbewerberInnen obliegt den Fakultäten des jeweiligen Studiengangs.

Studienbeginn

Studienbeginn an der Universität der Bundeswehr München ist für das Herbsttrimester der 1. Oktober, für das Wintertrimester der 1. Januar.

Bitte informieren Sie sich direkt bei unseren Kooperationspartnern (Informationen und Kontakt) oder bei den Karriereberatung der Bundeswehr über die jeweiligen Bewerbungsfristen.