Nach Ihrer Rückkehr muss die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür je nach Aufenthaltsart und ggf. mit einer entsprechenden Bestätigung Ihrer Gastinstitution (Transcript of Records, Praktikumsbestätigung o.ä.) an den/die Prüfungsausschuss-/ Prüfungskommissionsvorsitzende/n bzw. den/die Praktikumsbeauftragte/n in Ihrer Fakultät und legen Sie den Bescheid über die Anerkennung der von Ihnen im Ausland erbrachten Leistungen sowohl dem Prüfungsamt als auch dem Auslandsbüro in Kopie vor.

Im Fall der Anerkennung externer Lehrveranstaltungen als studium plus Seminar oder Training erfolgt die Anerkennung über die Leiterin des Zentralinstituts.