Wichtiger Hinweis

Der Studiengang ist ausschließlich aktuellen und zukünftigen Mitarbeiter/-innen der Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV und MAD), der Länder (LfV) sowie Soldaten/-innen und Zivilangehörige der Bundeswehr (insb. aus dem Bereich MilNW) vorbehalten. Daneben steht der Studiengang auch Angehörigen der Ministerialverwaltung mit Bezügen zur Sicherheitspolitik (insb. Bundeskanzleramt, Bundesministerium des Inneren, Bundesverteidigungsministerium und Auswärtiges Amt) und den in der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste tätigen Angehörigen der Parlamentsverwaltung offen.

Master of Intelligence and Security Studies

Grundlagen und Methoden nachrichtendienstlicher und sicherheitsbezogener Arbeit basieren auf einer Vielzahl wissenschaftlicher Disziplinen. Vor diesem Hintergrund wurden im Ausland bereits spezielle nachrichtendienstliche Studiengänge eingerichtet, um diese Disziplinen zusammenzuführen und so eine professionelle akademische Ausbildung der Nachrichtendienstmitarbeiter zu gewährleisten. Seit 2019 gibt es nun einen eigenen universitären Masterstudiengang für das Nachrichtendienstwesen (Master-Studiengang „Intelligence and Security Studies“ – MISS). Dieser wurde als gemeinsame nachrichtendienstliche und sicherheitsbezogene Hochschulausbildung am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes und an der Universität der Bundeswehr München eingerichtet. Er wird als konsekutiver Präsenzstudiengang mit einer Studiendauer von zwei Jahren angeboten. Als akademische Abschlussgrade werden – je nach Studienvertiefung – ein „Master of Arts“ (M.A.) oder ein „Master of Science“ (M.Sc.) im Fachgebiet „Intelligence and Security Studies“ von beiden Hochschulen gemeinsam vergeben.

Der Studiengang verfolgt einen transdisziplinären Ansatz; inhaltlich orientiert sich der MISS am professionellen Bedarf der Praxis. Im Studium werden sicherheitsrelevante Sachverhalte, Probleme und Entwicklungen aus verschiedensten wissenschaftlichen Perspektiven aufgegriffen, z.B. Rechtswissenschaft, Psychologie, Politikwissenschaft, Informatik, Geschichtswissenschaft und Soziologie. Gleichzeitig sind wirtschafts-, medien- und kulturwissenschaftliche Inhalte Gegenstand des Studiums. Neben nachrichtendienstlicher und militärischer Praxis werden den Studierenden sowohl Fach- als auch Methoden-, Sozial- und Personalkompetenzen vermittelt.

Details

Ziele des Studiengangs

  • Professionalisierung der nachrichtendienstlichen und sicherheitsbezogenen Ausbildung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Nachrichtendienste und des militärischen Nachrichtenwesens sollen bedarfsspezifisch auf akademischem Niveau ausgebildet werden.
  • Anschluss an internationale Ausbildungsstandards. Außerhalb Deutschlands wird bereits seit vielen Jahren eine professionelle nachrichtendienstliche Ausbildung auf akademischem Niveau betrieben. Der Studiengang baut auf den dort gewonnenen Erfahrungen und Ansätzen auf und gewährleistet so den Anschluss an internationale Ausbildungsstandards.
  • Standardisierung und Vernetzung der Praxis. Eine gemeinsame wissenschaftliche Ausbildung ist die Grundlage für gemeinsame Standards und fördert das gegenseitige Verständnis der Studierenden aus unterschiedlichen Sicherheitsbehörden. Sie ermöglicht zudem den Aufbau behördenübergreifender Netzwerke, einem wichtigen Element in der späteren Zusammenarbeit.
  • Ausbau nachrichtendienstspezifischer und sicherheitsbezogener Forschung. Im deutschsprachigen Raum findet eine grundlegende Forschung vor allem zu nachrichtendienstlichen Themen bislang kaum statt. Durch die Einrichtung spezieller Professuren für den MISS können Probleme der Praxis wissenschaftlich untersucht und so die allgemeine nachrichtendienstliche Forschung gefördert werden.
  • Wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung und der Politik zu nachrichtendienstlichen sowie sicherheitsbezogenen Themen. In Deutschland findet eine wissenschaftliche, fachlich unabhängige Aufarbeitung nachrichtendienstlicher Themenkomplexe bislang nicht ausreichend statt. Die Etablierung eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums für nachrichtendienstliche und sicherheitsbezogene Angelegenheiten wird daher einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Bundesregierung insbesondere bei entsprechenden Gesetzesvorhaben wissenschaftlich zu beraten.
  • Stärkung der Innovationsfähigkeit der Nachrichtendienste und des militärischen Nachrichtenwesens. Die Teilnahme anerkannter Fachexpertinnen und -experten am wissenschaftlichen Diskurs gewährleistet, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse Eingang in die Ausbildung und Praxis finden. Gleichzeitig werden durch die Einbindung fachlich ausgewiesener Praktikerinnen und Praktiker als Gastdozentinnen und Gastdozenten im MISS wissenschaftliche Erkenntnisse mit berufspraktischer Methodik verzahnt.
  • Förderung des gesellschaftlichen Diskurses in nachrichtendienstlichen Themenfeldern. Die inhaltliche Ausrichtung des Studiengangs berücksichtig eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Anliegen (z.B. Datenschutz, Ethik). Dies ermöglicht eine entsprechende Sensibilisierung in der nachrichtendienstlichen Praxis.

Aufbau des Studiengangs

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Der Masterstudiengang MISS ist als konsekutiver Präsenzstudiengang mit einer regelmäßigen Studiendauer von zwei Jahren konzipiert. Der Studiengang beginnt mit einem sechsmonatigen Propädeutikum, das die Module „Einführung in die Internationalen Beziehungen and Security Studies“, „Menschenrechte und Sicherheit in normativer Perspektive“ und „Digitalisierung“ beinhaltet. Ziel des Propädeutikums ist es, insbesondere die Studierenden aus der Bundeswehr, die noch über keine tiefere Einblicke in die Arbeit der Nachrichtendienste und des militärischen Nachrichtenwesens verfügen, an die Thematik heranzuführen und eine gemeinsame Wissensbasis sicherzustellen.

 

An das Propädeutikum knüpfen das Modul „Theoretische Zugänge und Methoden der Intelligence and Security Studies“ und zwei jeweils dreimonatige Kernstudienphasen an. In den Kernstudienphasen setzen sich die Studierenden in fünf thematischen Säulen mit der Rolle von Nachrichtendiensten im politischen Entscheidungsprozess, mit verschiedenen Intelligence-Methoden, mit der Entwicklung von Frieden und Sicherheit in globalen Veränderungsprozessen, mit Kommunikation und Führung in Nachrichtendiensten sowie mit den Anforderungen an Intelligence im Informationszeitalter auseinander. Anschließend wählen die Studierenden eine von vier möglichen Vertiefungsrichtungen, in welcher die erworbenen Kenntnisse und Methoden mit Blick auf eine spätere berufliche Verwendung vertieft werden. Zur Auswahl stehen die Vertiefungen „Cyber Defence“, „Nachrichtendienste und öffentliche Sicherheit“, „Terrorismusbekämpfung“ und „Regionale Sicherheit“, die jeweils drei Monate dauern. Daran schließt sich die Masterarbeit an. Studienorte sind Berlin, München und Brühl.

Zugangsvoraussetzungen

In den Studiengang können prinzipiell Absolventinnen und Absolventen mit ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen aller Fachrichtungen zugelassen werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (POMISS/Ma) in § 3 geregelt und umfassen im Einzelnen:

  1. Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das Kompetenzen in einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (Diplom-/Master oder Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss),
  2. dass eine Masterprüfung im gleichen Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden ist,
  3. Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Level des SLP 3332 oder von B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder eines vergleichbaren Sprachniveaus,
  4. die fachspezifische Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit. Der Nachweis erfolgt durch einen Abschluss gemäß Nr. 1 mit einer Note von 3,0 oder besser. Studierende, die den Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nach Abs. 1 Nr. 1 mit der Note von 3,01 bis 3,49 erlangt haben, können auf Antrag an das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ihre studiengangspezifische Eignung in einem Qualifizierungsgespräch nachweisen, dessen Durchführung und Bewertung einer Kommission obliegen. Die fachspezifische Befähigung kann auch durch das erfolgreiche Durchlaufen eines Auswahlverfahrens für den Aufstieg in den höheren Dienst der Bundesverwaltung nach § 36 der Bundeslaufbahnverordnung oder eines für Tarifbeschäftigte vergleichbaren Verfahrens nachgewiesen werden. Nähere Regelungen dazu finden sich in § 3 Abs. 2 der POMISS/Ma. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Diplom (FH)-Abschluss des Fachbereichs Nachrichtendienste mit einer anschließenden Berufserfahrung von mindestens einem Jahr werden die 30 ECTS-Leistungspunkte des Propädeutikums im Rahmen eines pauschalisierten Anerkennungsverfahrens anerkannt. Ihre Studiendauer verkürzt sich daher um ein halbes Jahr. Hierzu wird der Prüfungsausschuss eine entsprechende Anerkennungsrichtlinie verabschieden.

Zielgruppe und Berufsbilder

Der Studiengang wendet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV und MAD), der Länder (LfV) sowie Soldatinnen und Soldaten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr (insb. aus dem Bereich MilNW). Daneben steht der Studiengang auch Angehörigen der Ministerialverwaltung mit Bezügen zur Sicherheitspolitik (insb. BK-Amt, BMI, BMVg, AA) und den in der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste tätigen Angehörigen der Parlamentsverwaltung offen. Perspektivisch sollen ausgewählte Teile des Studiengangs zudem den im Bereich Staatsschutz tätigen Beschäftigten der Polizeibehörden von Bund und Ländern, den von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wirtschaftsunternehmen mit Sicherheitsbezug sowie Angehörigen ausgewählter ausländischer Behörden und Streitkräfte absolviert werden können.

Die Berufsbilder entstehen originär aus den Verwendungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren jeweiligen Organisationen bzw. Diensten. Auch im zivilen Umfeld wird nach Abschluss des Masters eine hohe "Employability" im Umfeld des nationalen und internationalen Sicherheitswesens sowie der Sicherheitspolitik gesehen.

Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch des MISS

Die MISS-Prüfungsordnung von Januar 2019 findet sich hier, die von Oktober 2023 hier.

Das aktuelle Modulhandbuch kann hier aufgerufen werden.

Studiengangsleitung und Beirat

Studiengangsleitung

Prof. Dr. Carlo Antonio Masala – Universität der Bundeswehr München

Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich – Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung


Beirat

Der Beirat besteht aus der Präsidentin der UniBw M und dem Präsidenten der HS Bund, dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, der Präsidentin und den Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV, BAMAD), jeweils einem Vertreter von Bundeskanzleramt, Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesministerium der Verteidigung sowie externen Beratern.

Den Beiratsvorsitz hat Prof. Dr. Klaus F. Gärditz von der Universität Bonn inne, stellvertretender Vorsitzender ist Brigadegeneral Achim Werres, Unterabteilungsleiter Strategie und Einsatz I  im Bundesministerium der Verteidigung.

Die externen Berater sind Philippe Hayez, Dozent am Ecole d'Affaires Internationales Paris/Paris School of International Affairs sowie Prof. Sir David Bruce Omand (GCB), Visiting Professor am King’s College London.

Kontakt

Bei Fragen zum Studiengang kontaktieren Sie uns unter miss@unibw.de.