Die gewählten Mitglieder des Senats, der Universitätsrat, die Gleichstellungsbeauftragten und das Leitungsgremium bilden den Verwaltungsrat. Stimmberechtigt sind die gewählten Mitglieder des Senats, die Mitglieder des Universitätsrats und die Gleichstellungsbeauftragten. Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Universitätsrats.

Der Verwaltungsrat beschließt Vorschläge für die Rahmenbestimmungen und wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten. Er macht Vorschläge für die Ernennung der Kanzlerin bzw. des Kanzlers und beschließt den Struktur- und Entwicklungsplan der Universität der Bundeswehr München. Darüber hinaus obliegen dem Verwaltungsrat unter anderem die Entscheidungen über die Einrichtung, Aufhebung oder Änderung von Studiengängen sowie die Entscheidungen über die Verleihung von Würden ehrenhalber.