Die Universität der Bundeswehr München ist eine im Bundesland Bayern staatlich anerkannte Universität des Bundes. Aufgrund ihrer Stellung als Universität des Bundes gelten für Berufungen grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Bundesebene (z.B. das Bundesbeamtengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz etc.) sowie die diese Gesetze ergänzenden Erlasse des Bundesministeriums der Verteidigung.
Die Hochschulgesetze des Bundeslandes Bayern sind entsprechend anzuwenden, sofern dem keine Bundesregelung entgegensteht.

Beamtenverhältnis nach Bundesbeamtengesetz

Nach § 132 Bundesbeamtengesetz werden Professorinnen und Professoren bei erstmaliger Berufung in das Professorenverhältnis grundsätzlich für sechs Jahre zu Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit ernannt. Abweichend hiervon ist die sofortige Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit möglich, wenn

  1. Bewerberinnen und Bewerber für ein Professorenamt sonst nicht gewonnen werden können oder
  2. eine Juniorprofessorin oder ein Juniorprofessor der eigenen Hochschule berufen wird.


Bei Zweitrufen erfolgt in der Regel die sofortige Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit.