Das Studienprogramm gleichstellung plus stellt im Rahmen von studium plus verschiedene Module zur Verfügung, in denen aktuelle Themen zur Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit vermittelt werden. Ziel  ist es, die Grundlagen der Gleichstellungsarbeit zu vermitteln und Wissen, Sensibilität und Bewusstsein in Bezug auf vielfältige Gleichstellungsthemen zu optimieren.

Das Themengebiet „Gleichstellung“ setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und ist eine wichtige Kompetenz für das tägliche Miteinander im späteren Berufsleben .

 

Seminar im HT 2017                                              

Sind wir alle wirklich gleichgültig?

Die Frage nach einer Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

 

Dozentin: Prof. Dr.jur. Alexandra-Isabel Reidel, Professorin für Sozial- u. Arbeitsrecht

Dieses Seminar gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich und mögliche Benachteiligungen im Berufsleben im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Das Seminar ist als Blockseminar ausgestaltet. Im ersten Teil des Seminars werden die Studierenden in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingeführt.

Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Den Studierenden werden verbotene Benachteiligungen in diesem Sinne im Berufsleben vorgestellt und praktische Tipps zur Vermeidung von Diskriminierungen gegeben z. B. bei der Bewerberauswahl.

Anschließend werden die Rechtsfolgen einer Ungleichbehandlung nach dem AGG näher beschrieben.

In einem zweiten Teil sollen ausgewählte zum AGG ergangene Urteile von den Studierenden präsentiert und näher erläutert werden. Im Anschluss an die Präsentation ist jeweils eine Diskussion vorgesehen.

Zu diesem Zweck werden zirka sechs Wochen vor Seminarbeginn Urteile in LSF eingestellt. Jedes Urteil darf nur einmal bearbeitet werden (je nach Seminargröße einzeln oder im Team). Die Dauer eines einzelnen Referats beträgt zirka 30 Minuten. Es soll mit der Darstellung des Sachverhaltes beginnen, anschließend die Entscheidungsgründe erläutern und eine eigene Stellungnahme beinhalten. Der Vortrag soll mit einer Aussage schließen, welche zur Gruppendiskussion anregt. Zudem ist ein Handout mit maximal zwei Seiten für die Teilnehmer zu erstellen.

Rechtzeitig vor Beginn des Seminars werden noch weitere Einzelheiten zur Erstellung des Referats bekannt gegeben bzw. können noch Fragen dazu gestellt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Interesse an Personalarbeit bzw. an einer Tätigkeit mit Personalverantwortung / Personalführung. Rechtskenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Art der Scheinvergabe:

Regelmäßige Teilnahme wird vorausgesetzt.

Portfolio bestehend aus: Aktive Mitarbeit 20 %, Kurzreferat mit Präsentation 75 %, Handout zum Referat 5%.

 

Literatur:

Arbeitsgesetze, Beck-Texte im DTV, München 86. Auflage 2015

Conze/Karb/Wölk, Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst, München 2014

Bauer/Krieger, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Kommentar, München 2015

Rechtsprechungs-Datenbank: Juris