„Integrierter Wirtschaftsschutz“ – das aktuelle Verständnis am CISS:

  • Integrierter Wirtschaftsschutz sollte sich ausrichten auf die Abwehr aller Bedrohungen, denen die Wertschöpfungsprozesse und die Lieferketten der deutschen Unternehmen ausgesetzt sind.
  • Ziel ist u.a. die Unversehrtheit der betroffenen Assets (=> Personen, Güter, immaterielle Werte), die Sicherheit der internen und der erweiterten Value Chains und die Durchführung der vorgesehenen Geschäftsaktivitäten - in Deutschland und im Ausland.
  • Die nachhaltige Stärkung der Resilienz globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten erfordert auch eine angemessene Berücksichtigung von Resilienz-Themen im Enterprise Risk Management, daher sollten diese bei allen (strategischen) Geschäftsentscheidungen – z.B. in Bezug auf die Schaffung von Reserven und Redundanzen – stets berücksichtigt werden.
  • Im integrierten Wirtschaftsschutz geht es sowohl um einen Allgefahrenansatz (=> jegliche physischen, digitalen und hybriden Bedrohungen), als auch um einen Fokus auf Sicherheitsrisiken aufgrund vorsätzlichen menschlichen Fehlverhaltens (=> dolosen Handlungen); insofern erfordern die aktuellen und künftigen sicherheitsbezogenen Herausforderungen auch immer wieder ressortübergreifende Lösungsansätze.
  • Damit der Wirtschaftsschutz in Deutschland diese Aufgaben künftig besser als bisher erfüllen kann, sollte das Konzept der Integrierten Sicherheit aus der Nationalen Sicherheitsstrategie adaptiert werden. Hierbei wird es u.a. sinnvoll sein, das „Handlungsfeld Wirtschaftsschutz“ als Ökosystem zu verstehen, und die zentralen Akteure sowie die Dynamik ihrer Interaktionen (=> System von Ursache- und Wirkungsbeziehungen) zu identifizieren – und zielorientiert zu orchestrieren.
  • Im Bereich integrierter Wirtschaftsschutz ist eine unternehmensübergreifende, volkswirtschaftlich orientierte Perspektive sinnvoll.