• Es gelten die Hochschulzugangsberechtigungen nach dem bayerischen Hochschulrecht.
  • Je nach Fach müssen die geltenden Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang beachtet werden, die der jeweiligen Prüfungsordnung auf der Seite der entsprechenden Fakultät entnommen werden können.
  • Die Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der einzelnen StudienbewerberInnen obliegt den Fakultäten des jeweiligen Studiengangs.