- Es gelten die Hochschulzugangsberechtigungen nach dem bayerischen Hochschulrecht.
- Je nach Fach müssen die geltenden Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang beachtet werden, die der jeweiligen Prüfungsordnung auf der Seite der entsprechenden Fakultät entnommen werden können.
- Die Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der einzelnen StudienbewerberInnen obliegt den Fakultäten des jeweiligen Studiengangs.