Universitäre Studiengänge

Für den Zugang zu den universitären Studiengängen an der Universität der Bundeswehr München ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (Abitur) Voraussetzung oder ein nach den Vorschriften des Freistaates Bayerns als gleichwertig anerkannter Abschluss oder die Erfüllung der Kriterien für qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) in Verbindung mit der Qualifikationsverordnung (QualV) in der jeweils geltenden Fassung. Für den Personenkreis nach Art. 45 Abs. 2 BayHSchG ist an der UniBw M ein Probestudium vorgesehen. Des Weiteren ist nach Maßgabe einiger Fachprüfungsordnungen ein Grundpraktikum nachzuweisen. Einige Arten der fachgebundenen Hochschulreife, die nicht in Bayern erworben wurden, werden in Bayern nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen anerkannt. Bei anerkannten Hochschulzugangsberech­tigungen, die nicht in Bayern erworben wurden, ist im Zeugnis ein Vermerk über die Studienberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Nähere Informationen erhalten Sie über die Studienberatung. Die konkrete Prüfung des Zeugnisses erfolgt nach Vorlage durch das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr (BAPersBw), das für den Bewerbungsprozess zuständig ist.

Studiengänge im Hochschulbereich für Angewandte Wissenschaften

Für den Zugang zu den Studiengängen im Hochschulbereich für Angewandte Wissenschaften (HAW) an der Universität der Bundeswehr München ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Fachhochschulreife Voraussetzung (Fachabitur) oder die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein nach den Vorschriften des Freistaates Bayerns als gleichwertig anerkannter Abschluss oder die Erfüllung der Kriterien für qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) in Verbindung mit der Qualifikationsverordnung (QualV) in der jeweils geltenden Fassung. Für den Personenkreis nach Art. 45 Abs. 2 BayHSchG ist an der UniBw M ein Probestudium vorgesehen. Nach Maßgabe einiger Studien- und Prüfungsordnungen ist ein Vorpraktikum nachzuweisen. Einige Arten der schulischen Vorbildung, die in anderen Bundesländern die Fachhochschulreife verleihen, sind in Bayern nicht als gleichwertig anerkannt. Bei anerkannten Fachhochschulzugangsberechtigungen, die nicht in Bayern erworben wurden, ist im Zeugnis ein Vermerk über die Studienberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Nähere Informationen erhalten Sie über die Studienberatung. Die konkrete Prüfung des Zeugnisses erfolgt nach Vorlage durch das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr (BAPersBw), das für den Bewerbungsprozess zuständig ist.

Die Universität unterliegt den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter:                

  1. https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html
  2. https://www.studieren-in-bayern.de/
  3. https://www.studieren-in-bayern.de/weiterbildung/zugangsvoraussetzungen-weiterbildendes-studium/
  4. https://www.stmwk.bayern.de/studenten/studium-und-abschluesse/hochschulzugang.html