Die Universität der Bundeswehr München ist durch Entscheidung des ehemaligen Bundesministers der Verteidigung, Herrn Dr. de Maizière, seit dem Jahr 2013 auch für folgende Zielgruppen geöffnet:
- Soldaten der Bundeswehr mit Hochschulzugangsberechtigung (zur Vorbereitung auf einen Zivilberuf in oder außerhalb der Bundeswehr)
- Zivile Mitarbeiter der Bundeswehr (aus dienstlichen Gründen)
- Mitarbeiter anderer Bundesressorts (zivile Mitarbeiter anderer Bundesbehörden, aus dienstlichen Gründen – gegen Kostenerstattung)
- Angehörige anderer/verbündeter Streitkräfte (Soldaten oder zivile Mitarbeiter im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe ohne Kostenerstattung oder aufgrund bilateraler Verträge gegen Kostenerstattung)
- Zivile Studierende, die als Nachwuchskräfte für die Bundeswehr gewonnen werden sollen (Bewerber, die ein Auswahlverfahren für eine akademische Tätigkeit bei der Bundeswehr erfolgreich absolviert und die nach Abschluss des Studiums in eine ziv. oder mil. Verwendung der Bundeswehr übernommen werden. Lehnen die Stipendiaten nach dem Studium eine Übernahme durch die Bundeswehr ab, sind sie zur Kostenerstattung verpflichtet).
- Studierende mit einem Fürsorgehintergrund (z. B. Familienangehörige einsatzgeschädigter Soldaten oder mit anderen sozialen Gründen - ohne Kostenerstattung)