Es gelten die allgemein bekannten Hochschulzugangsberechtigungen nach dem bayerischen Hochschulrecht. Je nach Fach müssen darüber hinaus noch die geltenden Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang beachtet werden.

Da ein Studium nach dem Industriestipendiatenmodell nur im Rahmen freier Kapazitäten möglich ist, wird interessierten Institutionen empfohlen, den völlig unverbindlichen und direkten Kontakt mit der Universität zu suchen.

Die Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der einzelnen StudienbewerberInnen obliegt den Fakultäten des jeweiligen Studiengangs.