Das Auslandsbüro steht Ihnen auch während Ihres Aufenthaltsalts jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sollten sich während Ihres Aufenthaltes unerwartet Änderungen bezüglich Ihres Vorhabens ergeben (sei es zeitlich oder inhaltlich) ist das Auslandsbüro unverzüglich zu informieren. Ggf. muss in diesem Fall bezüglich der Genehmigung erneut Rücksprache mit dem akademischen oder militärischen Bereich bzw. der Verwaltung gehalten werden (inkl. Update der eingereichten Formblätter).
Sollte sich Ihre Kurswahl geändert haben, ist in Rücksprache mit Ihrer Fakultät in jedem Fall auch eine Änderung Ihres Learning Agreements vorzunehmen (Scan und E-Mail-Korrespondenz genügen).