Hinweise zur Beantragung von Visa für akademische Auslandsaufenthalte

Bei Auslandsaufenthalten in NATO-Mitgliedsstaaten reisen Sie in der Regel mit NATO-Marschbefehl, welcher mit Ihrer Kommandierung ausgestellt werden kann.

Bei Auslandsaufenthalten in Staaten, die nicht der NATO angehören, wird in vielen Fällen ein Visum benötigt. Bitte informieren Sie sich deshalb bei Ihrer aufnehmenden Institution, ob Sie zur Durchführung Ihres Vorhabens ein Visum benötigen (bzgl. Auslandssemeser/trimester an einer Partnerhochschule kann diese Information zunächst im Auslandsbüro erfragt werden).

Wenn Sie für Ihren geplanten Aufenthalt ein Visum benötigen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Auslandsbüro in Verbindung. Das Auslandsbüro verfügt über Kontakte zur Pass- und Ausweisstelle des BMVg, über welche ein Visum in der Regel kostenlos beantragt werden kann. Bitte planen Sie hierfür einige Wochen Vorlauf ein, damit Ihnen das Visum rechtzeitig vor Abreise vorliegt.

In allen Fällen gilt: Rechtzeitig um einen gültigen Reisepass kümmern!