• Ortsbeschränkung: Ein Aufenthalt in den USA, Kanada oder Australien/Neuseeland kann einem/r Studierenden lediglich einmal während des Studiums genehmigt werden.
  • Im Rahmen der Bewerbung müssen Alternativen in europäischen Ländern genannt werden.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Dauer des Aufenthaltes (inkl. damit verbundener Kosten) muss in Relation zu den nach Rückkehr anzurechnenden Leistungen stehen, d.h. pro Woche muss während des Aufenthalts mindestens 1 ECTS-Punkt erworben werden.
  • Im Rahmen der Summer/Winter School müssen mind. 3 ECTS-Punkte erworben werden.
  • Ein Leistungsnachweis muss vorgesehen sein, z.B. in Form einer Abschlussprüfung.
  • Ein Aufenthalt, welcher ausschließlich über studium plus angerechnet werden soll, kann einem Studierenden lediglich einmal während des Studiums genehmigt werden.
  • Der Auslandsbeirat behält sich vor, besonders hochpreisige Vorhaben nicht zu genehmigen.

* sowie ähnliche kostenpflichtige Kurzzeitaufenthalte und -programme (unter 3 Monate)