• Bewerbung muss fristgerecht, vollständig und formal richtig eingegangen sein
    (außerhalb des offiziellen Verfahrens können keine weiteren Aufenthalte genehmigt werden)
  • Bewerber/in muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben
  • Akademische Leistungen:

- Notendurchschnitt des/r Bewerber/in muss besser als 3,00 sein (Stichtag i. d. R. kurz vor der Auswahlsitzung im November)
Hinweis: Befindet sich der/die Bewerber/in bereits im Master, werden sowohl die Bachelornote als auch die Durchschnittsnote im Master bei der Auswahl berücksichtigt.
- Studienfortschritt: Einhaltung des Intensivstudiums, Anzahl noch offener Prüfungen
(max. 2 Zweitversuche, keine Drittversuche), Anzahl bisher eingebrachter ECTS-Punkte,
ggf. Zulassung in den Masterstudiengang

  •  Qualität der Bewerbung:

- Qualität des Motivationsschreibens und Vorhabens
- Vorbereitung und intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben (konkrete Planung)
- Kenntnisse der jeweiligen Arbeits- bzw. Unterrichtssprache an der Gasthochschule/der Gastinstitution/im Gastunternehmen

  • Auslandsaufenthalt muss mit dem Erwerb von ECTS-Punkten verbunden sein, welche nach Rückkehr auf das Studium an der UniBw München angerechnet werden
  • Zustimmung des akademischen Bereichs muss vorliegen
  • Zustimmung des militärischen Bereichs muss vorliegen
  • Auslandsaufenthalte nach Abschluss der Masterarbeit sind grundsätzlich nicht möglich