Auswärtiges Amt
Weltweite Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen
*Zusatzhinweis: Da es sich 2021 um ein neues Haushaltsjahr handelt, müssen auch diejenigen Studierenden, welche einen für 2020 bereits genehmigten Auslandsaufenthalt aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht antreten konnten und deshalb 2021 ins Ausland gehen möchten, im Rahmen des offiziellen Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros eine neue Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt 2021 einreichen. Eine Berücksichtigung der Bewerbungen aus dem Vorjahr ist leider nicht möglich.