Wichtige Hinweise und Empfehlungen für 2021 (letztes Update: 07.10.2020)

  • Bewerbungen für Auslandsaufenthalte ab April 2021 sind vom 14. September bis 06. November 2020 möglich.*
  • Die Realisierung von Auslandsaufenthalten 2021 wird von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf aktuelle Reisemöglichkeiten abhängig sein.
  • Entsprechend der Entscheidung der Hochschulleitung vom 07.10.2020 können aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie bis einschließlich 31.03.2021 keine Auslandsmobilitäten von Studierenden genehmigt werden.
  • Über die Genehmigung von Auslandsaufenthalten ab 01.04.2021 wird die Hochschulleitung gemeinsam mit dem Studierendenbereich vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Pandemie im neuen Jahr erneut beraten und entscheiden.
  • Das Auslandsbüro empfiehlt allen Bewerberinnen und Bewerbern für einen Auslandsaufenthalt 2021, sich bereits im Vorfeld mögliche Alternativen im In- und Ausland zu überlegen und im Rahmen ihrer Bewerbungen unbedingt auch Zweit- und Drittwünsche zu nennen!

 

*Zusatzhinweis: Da es sich 2021 um ein neues Haushaltsjahr handelt, müssen auch diejenigen Studierenden, welche einen für 2020 bereits genehmigten Auslandsaufenthalt aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht antreten konnten und deshalb 2021 ins Ausland gehen möchten, im Rahmen des offiziellen Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros eine neue Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt 2021 einreichen. Eine Berücksichtigung der Bewerbungen aus dem Vorjahr ist leider nicht möglich.