Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten in der Förderlinie KA 107 erfolgt anhand festgelegter Fördersätze:
Monatliche Mobilitätszuschüsse für Studierende (Projektjahr 2019)
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
| Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Tagessätze für Dozierende und Mitarbeiter/innen (Projektjahr 2019)
| Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts |
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
| Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
| Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Fahrtkostenzuschüsse
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten sowohl Studierende als auch Hochschulmitarbeiter Zuschüsse zu ihren Reisekosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Die Entfernungen werden mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
| einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
| 10 - 99 km | 20 Euro |
| 100 - 499 km | 180 Euro |
| 500 - 1999 km | 275 Euro |
| 2000 - 2999 km | 360 Euro |
| 3000 - 3999 km | 530 Euro |
| 4000 - 7999 km | 820 Euro |
| 8000 km und mehr | 1500 Euro |